Wirtschaft Bundesregierung will Mittel für Bahn-Nahverkehr bis 2031 erhöhen

Die Regionalisierungsmittel dienen auch zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs.
Die Regionalisierungsmittel dienen auch zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs. Foto: Linzmeier-Mehn

Die Bundesregierung will die Regionalisierungsmittel für den Bahn-Nahverkehr nachhaltig erhöhen. Laut einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums sollen die Mittel, die vom Bund an die Länder gezahlt werden, in den Jahren 2020 bis 2031 um – alle Jahre addiert – 5,25 Milliarden Euro höher ausfallen als bisher vorgesehen. Rund 5 Prozent davon fließen nach Rheinland-Pfalz. Für den Zeitraum bis 2023 betragen die zusätzlichen Zahlungen an die Länder demnach 1,2 Milliarden Euro, beginnend mit 150 Millionen Euro im Jahr 2020, je 300 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 und 450 Millionen Euro im Jahr 2023. Danach ist bis 2031 eine jährliche Erhöhung um jeweils 1,8 Prozent vorgesehen. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer folgt dabei dem auch bisher gültigen „Kieler Schlüssel“, laut dem gut 5 Prozent der Summe auf Rheinland-Pfalz entfallen.

Für besseres Zugangebot

Hintergrund ist die im Klimaschutzpaket der Bundesregierung enthaltene Absichtserklärung, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu machen und die Fahrgastzahlen dort zu erhöhen. Die Dynamisierung der Mittel um jährlich 1,8 Prozent entspricht der auch bisher schon geltenden Regelung, sie erfolgt nun aber ab 2024 von einem höheren Ausgangsniveau aus. Lob für die Regierungspläne kam von der „Allianz pro Schiene“, einem Dachverband aus Vertretern der Zivilgesellschaft und der Bahnbranche. Deren Geschäftsführer Dirk Flege wertete die Aufstockung der Regionalisierungsmittel als „ein starkes Signal“ zugunsten des Bahnverkehrs.

Für Rheinland-Pfalz-Takt verwendet

Die Regionalisierungsmittel waren ein zentrales Element der Bahnreform von 1993/94 und wurden nach einer zweijährigen Übergangszeit ab 1996 vom Bund an die Länder gezahlt, die mit der Bahnreform die Zuständigkeit für den regionalen Schienenverkehr übernommen hatten. Die Mittel sind in erster Linie für die Bestellung des regionalen Zugverkehrs gedacht. In Rheinland-Pfalz ermöglichten die Regionalisierungsmittel den Aufbau eines landesweiten integralen Taktfahrplans unter dem Namen „Rheinland-Pfalz-Takt“.

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