Rheinpfalz Wie Energie-Defizite auffangen?

Die Millionenverluste aus den Energieprojekten der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben – Strohheizkraftwerk Hermersberg, Holzhackschnitzelanlage Steinalben und Biogasanlage Höheinöd – beschäftigen heute erneut den Verbandsgemeinderat (19 Uhr, Verbandsgemeinde). Auf Anordnung der Kreisverwaltung Südwestpfalz soll ein Beschluss gefasst werden, wie der allein in den Jahren 2011/12 aufgelaufene Verlust von 1,4 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr auszugleichen ist.

Vorgelegt werden die Wirtschaftspläne Nahwärme und Biogas sowie der Haushaltsentwurf. Bis Mittwoch war den Ratsmitgliedern noch kein neuer Haushaltsplan zugegangen, so dass davon auszugehen ist, dass erneut der am 24. April in der Ratssitzung nicht beschlossene Haushaltsplan und die korrespondierenden Wirtschaftspläne vorgelegt werden. Die letzte Version sah eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 10,9 Prozentpunkte vor. Dieser hatte der Rat im April nicht zugestimmt, sondern mehrheitlich beschlossen, dass zunächst in den Ausschüssen nichtöffentlich die Problematik diskutiert werden soll. Vor den Wahlen hatte Verbandsbürgermeister Winfried Krämer trotz des eindeutigen Ratsbeschlusses keine Sitzung mehr einberufen. Auch die Kreisverwaltung Südwestpfalz hatte Anfang Mai – das Schreiben ging der Verbandsgemeinde bereits am 5. Mai zu – die rechtliche Lage unmissverständlich dargelegt. Die Aufsicht hat die Haushaltssatzung, die der Verbandsgemeinderat im Dezember 2013 beschlossen hatte, wegen Rechtsverletzung beanstandet. Grund: die nicht abgedeckten Verluste, die mit den Grundsätzen einer rechtskonformen Haushaltsführung nicht zu vereinbaren sind. Der Kreis fordert zudem, dass bis zum 31. Mai ein Satzungsbeschluss gefasst wird, der die Verluste abdeckt und eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Finanzierung beinhaltet. Wie berichtet, waren in der Vergangenheit rechtswidrig Investitionen aus Liquiditätskrediten erfolgt. Es ist der letztmögliche Termin. Am Samstag, 31. Mai, endet die Periode, in der der derzeit noch im Amt befindliche Verbandsgemeinderat Entscheidungen treffen darf. Der neue Verbandsgemeinderat muss sich erst konstituieren, was einige Zeit dauern dürfte. Umlagen dürfen laut Gesetz aber nur bis zum 30. Juni erhöht werden. Der Kreis verweist darauf, dass es sich um bereits realisierte Verluste handelt. „Eine Aufarbeitung der Vorgänge und Entscheidungen über die künftige Verfahrensweise sind zweifellos angezeigt, ändern aber an der momentanen Sach- und Rechtslage nichts“, schreibt die Kommunalaufsicht. Das heißt, das Chaos aufzuräumen ist zwar notwendig, wird aber Zeit in Anspruch nehmen. Die Verluste sind jetzt vorhanden und damit jetzt zu decken. „Wir gehen davon aus, dass dem Rat die Rechtslage klar und er sich seiner Verantwortung bewusst ist“, sagte Kreissprecherin Ulla Eder gegenüber der RHEINPFALZ. Nach der Gemeindeordnung und den Vorschriften bezüglich des Haushalts sind die Verluste gesetzmäßig im Haushalt zu veranschlagen. Es sei ja bereits klar, dass auch in den Haushaltsjahren 2013 und in den folgenden Wirtschaftsjahren beträchtliche Verluste in diesen Betriebszweigen erwartet werden, die es zu decken gelte, steht für den Kreis fest. Formal ordnet der Kreis keine Umlageerhöhung an, denn, und das gelte auch für die Folgejahre, in denen mit Verlusten zu rechnen ist, es liege in der Entscheidungsbefugnis des Verbandsgemeinderates, wie die Verlustabdeckung erfolgt. Ob nun durch Erhöhung der Umlage oder Streichung anderer Aufwendungen, also striktes Sparen. So lange die Verbandsgemeinde keinen genehmigten Haushalt hat, darf sie kein Geld ausgeben – ausgenommen für Aufwendungen, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. (add)

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