Rheinpfalz Versorgt in den Ruhestand

Männer mit Pensionsanspruch: Alt-Ministerpräsident Bernhard Vogel mit Noch-Oberbürgermeister Hansjörg Eger (rechts).
Männer mit Pensionsanspruch: Alt-Ministerpräsident Bernhard Vogel mit Noch-Oberbürgermeister Hansjörg Eger (rechts).

«Speyer.» Wenn Oberbürgermeister Hansjörg Eger (CDU) an Neujahr 54-jährig aus dem Amt scheidet, erhält er ein „Ruhegehalt“. Das ist beamtenrechtlich geregelt. Über die Höhe schweigt sich die Stadt, die einen Anteil tragen muss, aus: Ein Sprecher verweist auf „die normalen gesetzlichen Versorgungsbezüge“. Sie würden gekürzt, falls der Stadtchef a.D. andere Einkünfte hätte.

Auch das Innenministerium Rheinland-Pfalz und der Bund der Steuerzahler können keine Summen nennen. Grob gilt laut einem Ministeriumssprecher, dass es rund 35 Prozent des letzten Gehalts sein werden. Das ist der Mindestsatz, der sich erhöhen würde, wenn Eger länger als die acht Jahre Beamter auf Zeit gewesen wäre. Zu dem, was dabei berücksichtigt wird, gebe es so viele Regelungen, dass sich Winkler „auf dieses Feld nicht begeben“ will. Auch René Quante, Geschäftsführer des Bunds der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, betont, er könne keine Berechnung vornehmen, „da es fallabhängig oft Besonderheiten zu beachten gibt“. Eger war zuletzt in der Besoldungsgruppe B 6, die mit 8851 Euro in der Besoldungstabelle des Landes steht. Zu dieser Summe können Zulagen kommen. Ein Ruhegehalt von rund 3000 Euro dürfte ihm sicher sein. Seine Nachfolgerin Stefanie Seiler (SPD) beginnt in Besoldungsgruppe B 5 mit 8380 Euro. Dazu gibt es eine Landesverordnung, die für den Verwaltungschef von Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 40.001 und 60.000 die Gruppen B 5 oder B 6 vorsieht. „Kommunale Wahlbeamte auf Zeit treten, wenn sie nicht wiedergewählt werden, nach einer Amtszeit von acht Jahren mit Versorgungsanspruch in den Ruhestand, ohne dass ein Mindestalter erreicht oder eine bestimmte Anzahl von Amtszeiten abgeleistet sein müssen“, erklärt der Ministeriumssprecher. Das sei bei Eger erfüllt, betont er. BdSt-Geschäftsführer Quante bezeichnet dies als „Sofortpension“ und nennt die Regelung „ungerecht“. Eger sei ein Nutznießer, das werfe er ihm aber nicht vor. Die Argumentation des BdSt-Chefs: „Arbeitnehmer und normale Beamte müssen im Regelfall auch bis zu ihrem Ruhestand arbeiten, bevor sie Geld vom Staat erhalten.“

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