Rheinpfalz Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Urologen

Die Staatsanwaltschaft Landau ermittelt gegen einen Urologen, der bei einer Untersuchung einen dreijährigen Jungen so schwer verletzt haben soll, dass dieser notoperiert werden musste. Der Arzt ist auch an dem zum Klinikum Landau-Südliche Weinstraße gehörenden Krankenhaus in Bad Bergzabern tätig.

Am 2. Juni war in einem Prozess am Amtsgericht Bad Bergzabern eine 25-Jährige wegen „wiederholten Betrugs“ verurteilt worden war. Die Frau ist die Mutter des dreijährigen Jungen. Sie hatte in dem Prozess von der großen Sorge um ihren kleinen Sohn berichtet. Die Frau hatte bei Gericht unter Tränen geschildert, wie sie mit dem Jungen zu einem Urologen gegangen sei, weil es Probleme mit der Vorhaut seines Penis gegeben habe. Der Arzt habe ihrem Sohn ohne Betäubung die Vorhaut „abgerissen“. „Ich habe nur noch Blut gesehen, mein Sohn wurde ohnmächtig und musste notoperiert werden“, erzählte die 25-Jährige im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Der Junge habe Vernarbungen, brauche wieder Windeln und sei in psychologischer Behandlung. Sie habe den Arzt angezeigt. Wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ beziehungsweise „ärztlichen Fehlverhaltens“ ermittelt die Staatsanwaltschaft Landau. Es handele sich dabei um umfangreiche Ermittlungen, bestätigte Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig auf Anfrage der RHEINPFALZ. Möglicherweise müsse auch ein Gutachten in dieser Sache erstellt werden. Die Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so Oberstaatsanwältin Möhlig. Guido Gehendges, Geschäftsführer des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße, legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem dreijährigen Jungen „nicht um einen Patienten der Belegabteilung Urologie unseres Klinikums handelt, sondern um einen ambulanten Patienten einer niedergelassenen Praxis“. Der Urologe, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, sei mit seiner niedergelassenen Praxis in der Klinik Bad Bergzabern eingemietet. Darüber hinaus sei er als Belegarzt tätig. Ein Belegarzt ist ein nicht an einem Krankenhaus angestellter Arzt. Der Belegarzt sei berechtigt, so Gehendges, seine stationären Patienten in sogenannten Belegbetten zu behandeln. Die ärztliche Leistung rechne der Belegarzt direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, nicht mit dem Krankenhaus. Da es sich um laufenden Ermittlungen handele, sieht das Klinikum Landau-Südliche Weinstraße derzeit keinen Anlass dafür, Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnis des Urologen an der Klinik in Bad Bergzabern zu ziehen. |jpa

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