Rheinpfalz Schwierige Terminplanung

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Trier/Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden dieses Jahr in zehn Landkreisen die Landräte neu gewählt, dazu stehen in drei kreisfreien Städten Oberbürgermeister-Direktwahlen an. In acht Fällen könnten diese Wahlen auf den Termin der Bundestagswahl gelegt werden. Über die Frage, ob dies sinnvoll ist, streitet die Aufsichtsbehörde mit Kommunalpolitikern.

Eskaliert ist die Auseinandersetzung jetzt im Fall der Landratswahl im Kreis Kaiserslautern. Dort endet die Amtszeit von Landrat Paul Junker (CDU) am 8. Dezember. Der Kreistag präferiert als Wahltermin den 11. Juni. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier favorisiert dagegen einen Wahlgang zeitgleich mit der Bundestagswahl – diese wird vermutlich am 24. September sein. Junker glaubt gute Argumente für eine Entkopplung der beiden Wahlen zu haben: Bei einer Landratswahl im September würden die Positionen der Kandidaten im Trubel der Bundestagswahl untergehen. Außerdem fiele der Termin einer möglichen Stichwahl dann in die Herbstferien. Die ADD hat dem Kreis jedoch unmissverständlich signalisiert, dass man den Termin für die Landratswahl im Kreis Kaiserslautern zum Termin der Bundestagswahl ansetzen will. Zum Prozedere: Die kommunalen Gremien können für die Termine der Direktwahlen von Landräten und Bürgermeistern Vorschläge machen, die Entscheidung trifft aber die ADD. Den Rahmen dafür steckt die Landkreis- beziehungsweise die Gemeindeordnung ab: Danach kann die Wahl frühestens neun Monate vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers erfolgen, spätestens soll sie drei Monate vor Freiwerden der Stelle stattfinden. Abweichend davon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass die Wahl auch später angesetzt wird, „wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird“. Spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle muss aber auch bei dieser Ausnahmeregelung gewählt sein. Im Fall der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis hätte die ADD von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen können, um so den Termin mit der Bundestagswahl zu bündeln – doch das hat sie nicht getan. Die Amtszeit von Landrat Clemens Körner (CDU) endet am 18. November, gewählt wird aber bereits am 5. März. Dass der Kreis diesen Termin vorgeschlagen hat, begründete der Sprecher der Kreisverwaltung gestern so: In mehreren Kreisgemeinden stehen zusätzlich Bürgermeister-Direktwahlen an, die aber bereits im Frühjahr erfolgen müssen. Deshalb habe man es für sinnvoll gehalten, diese Wahlen mit der Landratswahl zu bündeln. Die ADD hat dies akzeptiert. Der Aufsichtsbehörde gehe es hauptsächlich um eine Erhöhung der Wahlbeteiligung und darum, den Aufwand für Wahlen möglichst gering zu halten, sagte gestern eine ADD-Sprecherin. Dies werde im Fall des Rhein-Pfalz-Kreises mit der Bündelung mehrerer Direktwahlen berücksichtigt. Prinzipiell halte die ADD jedoch dort, wo es 2017 möglich ist, an einer Zusammenlegung der Direktwahlen mit der Bundestagswahl fest. Die ADD-Sprecherin: „Das Beispiel des Rhein-Pfalz-Kreises zeigt aber, dass wir, wenn Argumente für einen anderen Termin vorgetragen werden, uns denen nicht verschließen.“ Ähnlich wie im Kreis Kaiserslautern ist die Ausgangslage in den Kreisen Neuwied, Bitburg-Prüm und Mainz-Bingen, wo die Amtszeiten der Amtsinhaber jeweils ebenfalls im Dezember enden. Im Fall Neuwied hat sich der Kreistag einstimmig für den Bundestagswahltermin entschieden. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gab es einen Vorstoß der Verwaltung, den Landratswahltermin auf den 26. März zu legen, um eine Beeinflussung der Urwahl „durch sachfremde bundespolitische Themen tunlichst zu vermeiden“. Der Kreistag votierte dann aber doch für den Bundestagswahltermin. Im Fall des Kreises Mainz-Bingen wurde bisher noch kein Wahltermin genannt – möglicherweise wird sich der Ältestenrat des Kreistages am Freitag damit befassen. Offen sind auch noch die Termine der Oberbürgermeisterwahlen in Ludwigshafen und Neustadt, dort enden die Amtszeiten von Eva Lohse und Hans Georg Löffler (beide CDU) jeweils im Dezember – möglich wären also nach der Gesetzeslage sowohl eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl als auch ein abgekoppelter Termin. Doch die ADD dürfte auch hier auf den Bundestagswahl-Termin pochen. In den Pfälzer Landkreisen Kusel, Germersheim, Südwestpfalz und Donnersberg enden die Amtszeiten der Landräte bereits im September beziehungsweise im Oktober – in diesen Fällen war also eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl ohnehin nicht möglich. Gewählt wird dort deshalb im Mai beziehungsweise im Juni. Kommentar |ros

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