Rheinpfalz Kommen Windräder dem Flugplatz ins Gehege?

2014 werden die drei derzeit geplanten Windkraftanlagen auf Schauerberger Gemarkung sicher nicht gebaut. Für 2015 hat Juwi das Projekt im Plan. Vorausgesetzt, zwischenzeitlich aufgetauchte Probleme lassen sich klären. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich herausgestellt, dass die Windräder genau in der 15-Kilometer-Zone rund um das Drehfunkfeuer des Flughafens Zweibrücken stehen. Das teilte Bürgermeister Martin Eichert dem Rat am Donnerstag mit.

In dieser 15-Kilometer-Zone sind Windkraftanlagen, die die Signale des Funks abstrahlen können, nur in Ausnahmefällen möglich. Mittels Gutachten muss in der Regel geklärt werden, ob die geplanten Windkraftstandorte sicher keine negative Wirkung auf den Funk haben. Die Deutsche Flugsicherung lehnt in der Regel Windkraftanlagen in der 15-Kilometer-Zone bis auf ein paar Ausnahmen ab. Derzeit, sagte Eichert, sei die Verbandsgemeinde dabei, ein Standortkonzept für die gesamte Verbandsgemeinde zu erarbeiten. Allerdings habe die Struktur- und Genehmigungsdirektion für die geplanten Anlagen bereits empfohlen, diese im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens weiter zu planen. Diskussionen gab es, nachdem Bürgermeister Martin Eichert Informationen zum Glockenturm hatte, der vor dem Bürgerhaus steht und saniert werden soll. Über die Art der Sanierung – jetzt war als Alternative ins Gespräch gekommen, den Turm rauszuheben, umzulegen, um ihn sanieren zu können – werden sich Eichert und Ratsmitglied Gunter Kessler noch mal mit der Firma unterhalten, die den Auftrag bekommen hat. Zu überlegen wäre eventuell auch, sagte Eichert, ob der Turm nicht wegkomme, die Glocke an der geplanten Aussegnungshalle am Friedhof angebracht werde. Die Idee fand keine einheitliche Zustimmung. Das typische Bild von Schauerberg sei das Bürgerhaus mit dem Glockenturm an der Seite, merkten Ratsmitglieder an. Deshalb solle der Turm dort bleiben. Bei der Aussegnungshalle sei der Architekt dabei, Pläne zu erarbeiten, teilte Eichert mit. Klar sei, dass keine Halle in Carport-Optik gebaut werde, sondern gemauert werde. Beschlossen hat der Rat am Friedhof, dort wo die neue Aussegnungshalle hingebaut wird, einen Stromverteiler setzen zu lassen. Ob dort und im Bereich Sportplatz/Grillplatz noch zusätzlich drei LED-Lampen aufgestellt werden, erwartete Kosten pro Lampe rund 2000 Euro, ist noch nicht entschieden. Eichert hatte den Vorschlag eingebracht, dies im Zuge der Umstellung der Straßenbeleuchtung im Ort zu tun. Dann wäre dieser bisher dunkle Bereich ausgeleuchtet. Ob das wirklich notwendig sei, fragte Gunter Kessler. Im Sommer, wenn der Grillplatz genutzt werde, sei es ohnehin relativ lange hell. Und Beerdigungen fänden nicht am Abend statt. Es wurde beschlossen, bei den Pfalzwerken ein Angebot für die drei Lampen abzufragen und klären zu lassen, ob diese nur im Bedarfsfall zugeschaltet werden könnten. In Schauerberg werden alle Straßenlampen auf LED umgerüstet, da alle Lampen über 30 Jahre alt sind. Rund 16.000 Euro kostet das. Es gibt einen Zuschuss von rund 3200 Euro. Die Energieersparnis soll jährlich über 50 Prozent liegen. Verlängert wurde der Konzessionsvertrag mit den Pfalzwerken für die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung. Geliefert wird Ökostrom und der Preis dafür sinkt. Bis Ende März 2015 läuft der neue Vertrag. Seit 2004 gibt es Diskussionen mit dem Bauamt der Kreisverwaltung. Hier seien unterschiedliche Auffassungen zwischen einem Vermessungsingenieur und einem Bauingenieur vorhanden gewesen, ebenso innerhalb des Bauamtes, merkte Eichert an. Was in anderen Landkreisen wohl kein Problem gewesen wäre, funktioniere hier nicht. Nach jahrelangen Diskussionen sei nun zumindest ein Kompromiss möglich. Hintergrund ist, dass die Gemeinde vor Jahren eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Bergstraße festgelegt habe. Festgelegt wurde dabei auch eine Tiefenbegrenzung. „Anscheinend hat damals niemand genau auf das Luftbild geschaut“, sagte Eichert. In jedem Fall hätten bei Häusern weitere Gebäude auf den Grundstücken gestanden. Schuppen, Ställe. Die hätten nach der Satzungsänderung plötzlich im Außenbereich gestanden, waren damit illegal, weshalb den Eigentümern Bescheide zugingen, dass sie die Gebäude abzureißen haben. Das hatte die jahrelangen Diskussionen zur Folge. Der Kompromiss sieht nun so aus, dass in einem Fall bei einem Grundstück die Tiefenbegrenzung aufgehoben wurde vom Rat. Damit kann das hinterliegende Gebäude stehen bleiben. „Hätte den Nachteil, wenn die Straße mal ausgebaut wird, dass der Grundstückseigentümer mit seinem gesamten Grundstück veranlagt wird“, sagte Eichert. Bei weiteren Grundstücken gibt es noch Gespräche mit der Kreisverwaltung. (add)

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