Rheinpfalz Jugendliche schützen vor Sexualdelikten

Am Donnerstag tagte Jugendhilfeausschusses in der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Beraten wurde über das neue Bundeskinderschutzgesetz, dessen Rahmenvereinbarungen der Kreis zugestimmt hat. Aber die Umsetzung des Gesetzes ist noch unklar. Deshalb will man bewusst noch „etwas Zeit ins Land gehen lassen“, bevor weitere Schritte unternommen werden, sagte erster Kreisbeigeordneter Ernst Hügel.

Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das 2012 eingeführt wurde, soll „Jugendliche vor Sexualdelikten schützen“, so Wolfgang Giessen, Kreisjugendpfleger. Das Gesetz sieht vor, dass Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Somit soll der Kontakt zwischen vorbestraften Personen und Jugendlichen verhindert werden. Das polizeiliche Führungszeugnis soll für ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit kostenlos sein. Hügel machte jedoch klar, dass „kein Missbrauch von Gesetzen verhindert werden kann“ und dieses Gesetz nur die Gelegenheiten dazu einschränke. Dennoch sei die Zustimmung zu den Rahmenvereinbarungen ein „wichtiger Schritt, der die Betreuung und Sicherheit in der Jugendarbeit stärkt“, so Giessen. Unklar ist zurzeit allerdings, wie das Gesetz umgesetzt wird, da sowohl die Verbandsgemeinden als auch Verbände und Vereine beitreten sollen. Deshalb soll es Schritt für Schritt vorangehen. Zunächst wolle man bewusst „etwas Zeit ins Land gehen lassen“, sagte Hügel, um eine einheitliche Lösung abzuwarten. Wenn nähere Informationen bekannt sind, solle eine Infoveranstaltung für alle Betroffenen stattfinden. Bei den Jugendpflegeangelegenheiten wurde ein Kreiszuschuss von 5000 Euro an den Internationalen Bund zur Fortführung des Rockmusikprojekts „Rainbow“, das sich „seit Jahren bewährt“, so Hügel, beschlossen. Außerdem wurden die Entschädigungssätze von ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen erhöht. So erhalten ehrenamtliche Helfer der freien Jugendarbeit ab sofort 20 Euro, Betreuer der „Freizeit für Behinderte und Nichtbehinderte“ 30 Euro und der Zeugwart der Spielgeräte und des Spielmobils erhält eine Entschädigung des persönlichen Aufwands in Höhe von zehn Euro. Die einstimmig beschlossenen Kreiszuschüsse für die Kindertagesstätten in Kröppen, Weselberg, Maßweiler, Rieschweiler-Mühlbach und Wiesbach zur Einrichtung von U-3-Plätzen belaufen sich auf insgesamt rund 60.000 Euro. Außerdem müssen an einigen Kindergärten Sanierungen oder Erneuerungen vorgenommen werden. So müssen die Küchen in der protestantischen Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Waldfischbach, in der Kindertagesstätte St. Dominikus Rodalben und in Hermersberg saniert werden. Weitere Sanierungen finden in Contwig und Weselberg statt. Die Gesamtzuschüsse belaufen sich hierbei auf 156.000 Euro, wobei der Zuschuss für die Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte in Großsteinhausen mit 113.250 Euro am höchsten ist. Weitere Zuschüsse gingen an Reifenberg, Ruppertsweiler, Rieschweiler-Mühlbach und Nünschweiler, um bauliche Maßnahmen an den Kindergärten vorzunehmen oder die Horte zu verlagern. Außerdem wurde noch ein Kreiszuschuss von 3800 Euro für die DLRG in Dahn beschlossen die einen Jugendraum einrichtet. (kerk)

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