Rheinpfalz Gerichts-Urteil: Krebsärztin darf vorerst behandeln

KAISERSLAUTERN. Britta Schäfer, Fachärztin für Innere Medizin, darf ihre 300 Kassenpatienten am Westpfalz-Klinikum weiterhin ambulant behandeln. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

Eine onkologische Schwerpunktpraxis hatte der Ermächtigung widersprochen, weshalb die Erlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung des Zulassungsausschusses für Ärzte ruhen sollte (wir berichteten). Schäfer stellte damals einen Antrag auf „sofortige Vollziehung des Beschlusses des Zulassungsausschusses“ beim Sozialgericht, das jetzt entschied: Sie darf weiter behandeln, bis die endgültige Entscheidung des Zulassungsausschusses fällt. Dieser tagt am 16. Dezember. Die „sofortige Vollziehung“ fußt darauf, dass der Zulassungsausschuss die Fachärztin erst im Oktober 2014 ermächtigt hatte, ihre medizinischen Leistungen in Fortführung ihres Vorgängers am Klinikum weiter zu leisten. Darauf berief sich Schäfer. Das Sozialgericht sieht ein öffentliches Interesse als gegeben an: So werde die Versorgung der Patienten aufrecht erhalten. Diese seien in einem kontinuierlichen Prozess auf ärztliche Betreuung angewiesen. Vielen sei das Aufsuchen eines niedergelassenen Arztes nicht zuzumuten. Auch duldeten die Behandlungen teilweise keinen Aufschub. (ita)

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