Rheinpfalz „Gegen sämtliche Vorgaben verstoßen“

Rodalben

. Der Stein des Anstoßes sind die Parkplätze, die die Stadt in unmittelbarer Nähe der Tennisplätze im Neubaugebiet „in der Langenbach“ angelegt hat. Ein Rodalber, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, moniert, dass die Verantwortlichen mehrfach gegen ihren eigenen Bebauungsplan verstoßen haben und die Kreisverwaltung nichts dagegen macht. Der der Erschließungsmaßnahme zugrundeliegende Bebauungsplan beinhaltet in unmittelbarer Nähe des Tennisclubgeländes zwei Grundstücke, die der Stadt gehören und als Parkplätze ausgebaut wurden. Die Bauplätze haben eine Fläche von zusammen 1124 Quadratmeter. Das entspricht einem Wert von 78.000 EUR (70 Euro/m²). Die Stadt hat die Grundstücke nach Ansicht des Bürgers dem Tennisclub kostenlos zur Deckung des Stellplatzbedarfes überlassen. Er sagt: „Für den Ausbau als Parkplätze ist nochmals die selbe Summe erforderlich, so dass sich das Geschenk der Stadt Rodalben an den TC auf mindestens 150.000 Euro beläuft.“ Was den Bürger besonders ärgert: „Die Kommunalaufsicht streicht momentan, aufgrund der desolaten Haushaltslage, jede freiwillige Aufwendung der Stadt. Dass sie das Geschenk an den TC nicht erkannt hat, liegt wohl daran, dass diese Ausgaben in der Erschließungsmaßnahme untergehen und nicht als eigener Posten im Haushalt stehen.“ Der Rodalber moniert zudem, dass die Parkplätze gebaut wurden, ohne dass der Bauherr, also die Stadt Rodalben, vorher einen Bauantrag gestellt hat. Selbst wenn sie das jetzt nachhole, so der Mann, könne keine Baugenehmigung erteilt werden, da „gegen sämtliche Vorgaben im Bebauungsplan“ verstoßen werde. Als Beispiele führt der Bürger auf, dass etwa Grenzen zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurden und die im Bebauungsplan vorgesehene Begrünung fehle. Hiervon habe die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde seit Januar 2012 Kenntnis, sagt der Mann und verweist auf entsprechenden Schriftverkehr. „Jeder private Bauherr hätte längst seine Abrissverfügung, auch für wesentlich geringere Vergehen, erhalten. Das Verhalten der Kreisverwaltung, die hier als Untere Bauaufsichtsbehörde einschreiten muss, ist nicht zu erklären.“ Stadtbürgermeister Wilhelm Matheis kennt die Vorwürfe. Er schiebt die Schuld weiter auf den zuständigen Planer. „Wir müssen dem Planer vertrauen und uns auf ihn verlassen können.“ Ein Rechtsanwalt habe geprüft, ob die Stadt Schritte gegen den Mann einleiten könne, letztlich aber davon abgeraten, weil wenig Aussicht auf Erfolg gesehen wird. Was die Grenzbebauung angeht, die der Bürger am unteren Parkplatz moniert, räumt Matheis ein, dass zwar die Randsteine auf städtischem Grundstück stünden, die Fundamente allerdings in das Nachbargrundstück reichen. Dazu sagt er: „Wenn das den Nachbarn stört, dann machen wir die Fundamente weg. Das ist keine große Sache.“ Zum Vorwurf der fehlenden und im Bebauungsplan zwingend vorgesehenen Begrünung sagt Matheis, dass großkronige Bäume geplant waren. Als der Plan erstellt wurde, habe noch ein anderes Recht gegolten. Mittlerweile sei es mit Blick auf die Nachbarn des Parkplatzes gar nicht mehr erlaubt, Bäume dieser Art zu pflanzen. Das verstoße gegen das Nachbarschaftsrecht. Eher werde der Bebauungsplan geändert, als dass die Stadt hier großkronige Bäume pflanze. Das könnte sich aber sowieso demnächst erledigt haben. Matheis bestätigt, dass es Überlegungen gebe, den unteren Parkplatz wieder abzureißen und das Areal als Bauplatz zu verkaufen. Die beiden Parkplätze bieten abseits dessen, was der Bürger moniert noch andere Besonderheiten. So finden sich am oberen Parkplatz Flächen, deren Sinn sich zumindest auf den ersten Blick nicht erkennen lässt. Matheis erklärt, dass es sich dabei um Stellplätze für Motorräder handelt. Zudem ist der untere Parkplatz extrem steil. Das kann – vor allem im Winter – extreme Probleme beim Ein- und Ausparken bereiten. Matheis sieht das ähnlich, verweist aber auch hier auf den zuständigen Planer, auf den sich die Stadt verlassen habe. Die Kreisverwaltung bestätigt auf Anfrage, dass sie mit den Parkplätzen „In der Langenbach“ befasst ist. Laut Sprecherin Ulla Eder sei die Bauabteilung „seit über einem Jahr an der Sache dran“. Eder bestätigt, dass die Parkplätze nicht zu dem bestehenden Bebauungsplan passen. Zudem fehle die Genehmigung für ihren Bau. Ursprünglich wollte der Rodalber Stadtrat im Juni 2013 den Bebauungsplan ändern, dann sollte ein Bauantrag nachgereicht werden. Dazu kam es aber nicht, da die Stadt entschied, einen Anwalt zu beauftragen, der prüfen sollte, ob der Planer in Haftung genommen werden könne. Diesen Schritt wollte die Kreisverwaltung laut Eder abwarten. Der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung sei längere Zeit krank gewesen, begründete Eder, warum ihre Behörde so lange nichts getan hat in diesem Fall. Unabhängig von der Anfrage der RHEINPFALZ sei die Kreisverwaltung nun aber wieder mit der Sache beschäftigt. „Wir schauen jetzt, mit welchen Mitteln wir wieder rechtmäßige Zustände herstellen können“, kündigt Eder an. Konkret bedeute das, die Stadt Rodalben bekomme demnächst schriftlich eine Frist gesetzt, bis wann sie einen Bauantrag für die bereits existierenden Parkplätze stellen soll. Der mit den Parkplätzen befasste Planer war trotz mehrmaliger Versuche der RHEINPFALZ für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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