Rheinpfalz Friedhof und Festhalle zehn Prozent teurer

Die neue Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung sowie eine neue Benutzungsordnung für die Festhalle waren Schwerpunktthemen der Gemeinderatssitzung am Mittwoch – mit viel Diskussionsbedarf.

Den Friedhof hatte sich der Rat bereits im Frühjahr bei einem Termin gemeinsam angeschaut und damals beschlossen, dass als wenig pflegeintensive Bestattungsform künftig Rasenurnengräber angeboten werden sollen. In der neuen Satzung sind diese neben weiteren Änderungen nun enthalten. Geprüft wird noch, welche Platten auf den Rasenurnengräbern verlegt werden. Wunsch des Rates wären 30 mal 40 Zentimeter große Platten, voraussichtlich aus Granit. Bei den Rasenurnengräbern wird es keine Doppelgräber geben. Wenn zum Beispiel Ehepaare gemeinsam eine Urnengrabstätte belegen möchten, „haben sie ja die Möglichkeit, sich für ein normales Urnengrab zu entscheiden“, sagte Bürgermeister Horst Höh. Hierfür wird ein neues Urnengrabfeld ausgewiesen. Wie bisher sind diese Grabstätten ein mal ein Meter groß. Künftig sind in Saalstadt auf dem Friedhof auch nur noch Bio-Urnen zulässig. Dem Vorschlag von Verwaltungsseite, die Ruhezeit für Aschen auf 20 Jahre zu verkürzen, möchte der Rat nicht folgen. Es soll – wie bei Erdbestattungen auch – bei einer Ruhefrist von 30 Jahren bleiben. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass es möglich ist, in einem Wahlgrab einen Sarg und eine Urne zu bestatten. Hier soll bei der Ruhezeit deshalb kein Unterschied gemacht werden. Bisher war es möglich, dass in einem Grab in begründeten Ausnahmefällen ein Sarg und zwei Urnen beigesetzt werden konnten. Bereits bestehende Regelungen mit Bürgern in dieser Hinsicht bleiben erhalten. Aber künftig wird dies nicht mehr möglich sein. Die Friedhofsgebühren werden im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Ein Einzelgrab, ein Urnengrab und ein Rasenurnengrab kosten künftig je 500 Euro. Beim Rasenurnengrab kommen noch 300 Euro für die Pflege, die die Gemeinde über die Ruhefrist hinweg übernimmt, hinzu. In Saalstadt werden verstärkt Grabstätten vorzeitig abgeräumt. Auch das erhöht den Pflegeaufwand für die Gemeinde, die die Grabstelle erst nach Ablauf der Ruhefrist wieder belegen kann. Bis dahin obliegt ihr die Pflege für die abgeräumte Grabstelle. Für diesen Aufwand werden den Antragstellern auf vorzeitige Grababräumung künftig zehn Euro pro Jahr, die das Grab vor Ablauf der Ruhefrist abgeräumt wird, in Rechnung gestellt. Wird es zum Beispiel fünf Jahre vor Ablauf der Ruhefrist geräumt, werden 50 Euro Pflegegebühr fällig. Die Gebühren für die Nutzung der Festhalle werden ebenfalls um zehn Prozent angehoben. Den Saal zu mieten kostet künftig 132 statt 120 Euro. Wird die Halle am Vortag bereits genutzt, um aufzubauen, wird für diesen sogenannten Richttag eine Gebühr von 30 Euro fällig, unabhängig davon, was gemietet wird. Dazu kommt für diesen Tag noch eine pauschale Heizungsnutzungsgebühr von zehn Euro. Dass die Gemeinde ihre Benutzungs- und Gebührenordnung für die Halle überarbeitet, war, wie berichtet, durch die hohen Stromkosten ausgelöst worden, die entstehen, wenn die Kühlung oder ein externer Kühlwagen genutzt werden. Erste Überlegungen waren, diese Kosten zählergenau abzurechnen. Viel zu kompliziert und im Grunde nicht zu leisten, war sich der Rat einig. Deshalb wird bei Vermietungen, bei denen die vorhandene Kühlung genutzt oder ein externer Kühlwagen angeschlossen wird, künftig eine pauschale Gebühr von 25 Euro pro Tag dafür erhoben. Allerdings nur, wenn die Halle privat gemietet wird. Wird sie von den örtlichen Vereinen genutzt, entfällt diese Gebühr. Zudem beschloss der Rat, dass das Mindestalter der Mieter künftig mindestens 25 Jahre betragen muss und bei Anmietung 100 Euro Kaution zu hinterlegen sind.

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