Rheinpfalz Bund fördert Aktionen und Projekte gegen Intoleranz

„Demokratie leben“ heißt die Fortsetzung des Bundesprogramms „Toleranz fördern, Demokratie stärken“. Der Kreis Südwestpfalz hat sich erneut beworben und wird nun bis 2019 jährlich mit 55.000 Euro gefördert, um das Demokratieverständnis vor allem junger Menschen in der Region über verschiedene Projekte und Aktionen zu stärken.

Der Name hat sich verändert, ebenso die inhaltliche Ausrichtung. Lag im ersten Förderabschnitt der Schwerpunkt auf dem Kampf gegen Rechtsextremismus, geht es in den kommenden Jahren verstärkt darum, jeglicher gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit aktiv entgegenzutreten. „Das kann das Verhältnis Männer/Frauen betreffen, Intoleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Problemfelder Alt/Jung“, zeigte Marika Keller am Dienstag bei der Konstituierung des Begleitausschusses für den Landkreis Südwestpfalz auf, wie sich das Programm inhaltlich erweitert. Auf mehreren Säulen steht das Bundesprogramm, das die Entwicklung des Demokratieverständnisses jährlich mit 40,5 Millionen Euro fördert. Der Kreis gehört zum Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“. 230 Kommunen werden hierüber mit bis zu 55.000 Euro jährlich gefördert. Auch die Stadt Pirmasens ist in der zweiten Runde wieder dabei. 179 Kommunen, die zum größten Teil bereits in der ersten Förderperiode aktiv waren, werden bereits weiter gefördert. Der Kreis Südwestpfalz und die Stadt Pirmasens werden, wie schon im ersten Durchgang, eng zusammenarbeiten, verdeutlichte Kreisbeigeordneter Ernst Hügel. Eine Absichtserklärung gibt es, um mit der Stadt Zweibrücken zusammenzuarbeiten. In der zweiten Bewerbungsrunde hat nun auch Zweibrücken sein Interesse gegenüber dem Bund an einer Förderung bekundet. Zuversichtlich zeigte sich Hügel, dass Zweibrücken gefördert werde und die Zusammenarbeit in der Region gemeinsam koordiniert werden könne. Über die gemeinsame externe Koordinierungsstelle, die für den Landkreis und die Städte zuständig sein wird. Wie bisher wird diese Aufgabe Marika Keller (Kreisvolkshochschule) wahrnehmen. Die Lokale Koordinierungsstelle ist beim Kreis selbst angesiedelt. Der Begleitausschuss – ihm gehören wie in der Vergangenheit Verantwortliche aus der Kommunalpolitik, von Verwaltungen, Gerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei, Kirchen sowie engagierte Menschen aus der Region an – wird den Schwerpunkt der lokalen Strategie und die zu fördernden Projekte und Maßnahmen auswählen. Noch ist der Ausschuss nicht komplett. Unter anderem fehlen noch zwei Mitglieder, die aus einem Jugendforum entsandt werden sollen. Das Jugendforum aufzubauen, das von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet wird, ist eine Aufgabe, die Kreisjugendpfleger Wolfgang Giessen angehen wird. Im März beginnt die Arbeit. „Keine leichte Aufgabe in einem großen Flächenlandkreis“, verdeutlichte Hügel. Der Begleitausschuss sei wichtig, denn in diesem engagieren sich Menschen aus der Region, die wissen, wo der Schuh drückt, welche Projekte besonders förderwürdig sind, um die Demokratie zu stärken, hob Marika Keller die Aufgabe hervor. Bei zwei lokalen Demokratiekonferenzen – die erste findet im April statt – wird daran gearbeitet. Dann wird es um die genauere Zielfestlegung gehen. Projekte sollen nach Möglichkeit im Juni starten. Ab Mai können Projektideen eingereicht werden. Die 55.000 Euro Fördergelder, die jedes Jahr vom Bund kommen, teilen sich wie folgt auf: 25.000 Euro für Personal- und Sachkosten wie die externe Koordinierungsstelle, 5000 Euro werden jährlich für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. Seit Programmbeginn dokumentiert das Bündnis seine Arbeit filmisch. Der Jugendfonds wird mit 5000 Euro gefördert und 20.000 Euro stehen für die konkreten Maßnahmen zur Verfügung. Wie diese verteilt werden, ist Sache des Begleitausschusses. Neu am Programm ist, dass ab 2016 das Einbringen von Eigen- oder Drittmitteln gefordert ist, um eine Nachhaltigkeit der Projekte zu gewährleisten. Dies gilt für die 25.000 Euro, die für Jugendforum und Projekte bereitstehen. In den Jahren 2016/17 müssen mindestens 20 Prozent der Fördersumme, also 5000 Euro, extern bereitgestellt werden. „On top“, verdeutlichte Keller, dass die Höhe der Bundesförderung unangetastet bleibe. In den Jahren 2018/19 sind es bereits 40 Prozent, also 10.000 Euro, die erbracht werden müssen. Dass sei machbar, da alle Verantwortlichen hinter dem Programm stehen, steht für Hügel fest. (add)

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