Eisenberg Bei Höfen Korrekturen gefordert

Kritische Stellungnahmen des Kreises zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) und seinen Aussagen zu möglichen Windkraftstandorten waren im Kreisausschuss schon früher Thema. Zum Tragen kamen die Wünsche des Kreises, auf der Ebene der Raumordnungsplanung mehr Steuerungsmöglichkeiten zu belassen, indes nicht. Vergangene Woche musste der Kreisausschuss der Teilfortschreibung des Raumordnungsplans zustimmen, in der das Kriterium der „ausschlussfreien Gebiete“ nicht mehr vorkommt.

In der Stellungnahme wird allerdings für mehrere Höfe in der Verbandsgemeinde Rockenhausen eine andere planerische Einstufung gefordert, damit für sie Abstände zu Windrädern von mindestens 800 Metern möglich werden. „Unsere Meinung hat sich im Landesentwicklungsprogramm nicht durchgesetzt“, räumte Landrat Winfried Werner eingangs ein. In weiteren Eingaben sehe er keinen Sinn mehr. Die Vorgaben des LEP müssten nun im Raumordnungsplan umgesetzt werden. Der müsse bis in 18 Monaten angepasst sein, so Dezernent Albert Graf. Gab es bislang zwischen Vorrangflächen für die Windkraft und Ausschlussflächen noch die sogenannten ausschlussfreien Gebiete als planerisches Steuerungsinstrument, so lege der Raumordnungsplan künftig nur noch Vorrangflächen und Ausschlussgebiete fest, also Gebiete, wo Windkraft privilegiert oder gar nicht zulässig ist. Als Ausschlussgebiete im Donnersbergkreis kommen dabei nur die bestehenden und geplanten Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 590 Hektar in Betracht . Zwischen diesen Flächenkategorien haben die kommunalen Träger der Bauleitplanung „weitgehenden Spielraum für die kommunale Steuerung der Windenergienutzung“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Das heißt, dass der Handlungsspielraum der Orts- und Verbandsgemeinden größer wird. Im Falle der Vorrangflächen bei Schmalfelder- und Leinigerhof, Althof, Schneebergerhof, Spreiter-, Felsberger- und Messerbacherhof wird indes gefordert, diese Bereiche als Siedlungsflächen und nicht als „Einzelhäuser und Splittersiedlungen“ zu werten. „Diese Wohnbebauungen sind falsch einsortiert“, strich Werner heraus. Auch Beigeordneter Wilfried Pick betonte, dass diese Höfe, die zum Teil früher eigene Schulen hatten und eigene Friedhöfen haben, den Charakter kleiner Ortschaften hätten. Für Splittersiedlungen könnte die Abstandsregelung auf 500 Meter reduziert werden, das soll auf die für Siedlungsflächen vorgesehenen 800 Meter zurückgenommen werden. Nach den neuen Vorgaben steigt der bisherige Anteil an Vorrangflächen für die Windkraft von 207 auf 1357 Hektar an. Als Vorrangflächen würden nun alle bestehenden Windkraftstandorte sowie solche, die im Bebauungsplanverfahren seien, gewertet, so Graf. Die Forderungen bezüglich der Höfe unterstütze er, „je mehr Bürgerschutz, desto besser“, sagte Christian Ritzmann (FDP). Kataststrophal sei aber, dass man planerisch gerade noch dazu in der Lage sei, eine Fläche zu schützen, die etwa so groß sei wie das vom Ringwall umschlossene Gebiet auf dem Donnersberg. Dem widersprach Graf mit Hinweis auf die Abstandsregelungen und auf die Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden mit den ausgewiesenen Konzentrationsflächen. Dass Einzelhäuser im Außenbereich benachteiligt würden, finde er nicht gut, nahm Wolfgang Blankenburg (Linke) Anstoß an den Regelungen für Splittersiedlungen. Auf Werners Erwiderung, dass es die Entscheidung der Betroffenen sei, in den Außenbereich zu gehen, merkte Ritzmann, wohnhaft auf dem Kahlheckerhof, launig an, dass er das in seinem Fall seinen Vorfahren vor 300 Jahren anlasten müsse. Als solches Einzelgehöft müsse etwa der Edenbornerhof gewertet werden, wie Graf Klaus Hartmüller (CDU) auf seine Nachfrage wissen ließ. Der Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes der Westpfalz hat der Ausschuss schließlich mit der Vorgabe, die Einstufung der genannten Höfe zu korrigieren, einmütig zugestimmt. (bke)

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