Rheinpfalz AfD: Konsequenter abschieben

MAINZ. Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag fordert die konsequentere Abschiebung von Flüchtlingen ohne Bleiberecht und den Abbau von Leistungen für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung nach Deutschland gekommen sind.

Die Landesregierung von SPD, FDP und Grünen setzt vor allem auf die freiwillige Rückkehr von Menschen ohne Asylanspruch. Dieses Konzept sei gescheitert, sagte AfD-Fraktionsvorsitzender Uwe Junge gestern in Mainz. Die Duldung von Ausreisepflichtigen sei in Rheinland-Pfalz die Regel geworden. Dies beschädige den Rechtsstaat und untergrabe das Vertrauen der Bürger. Junge wirft der Landesregierung vor, mehr als 20.000 Flüchtlinge ohne Aufenthaltsrecht zu tolerieren. Dabei beruft sich die AfD auf Angaben des Mainzer Integrationsministeriums, aber auch auf eigene Schätzungen auf der Basis von Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. So geht Junge davon aus, dass von Anfang 2015 bis Mitte 2016 rund 26.000 Personen nach Rheinland-Pfalz gekommen sind, die eigentlich ausreisen müssten. Davon seien 4256 freiwillig ausgereist und 503 abgeschoben worden. 10.514 Ausreisepflichtige seien offiziell geduldet. Daraus folgert die AfD, bei mehr als 10.300 Personen bestehe eigentlich Ausreisepflicht, doch sei der „Status unklar“. Nach Ansicht Junges ist die Duldungspraxis auch deshalb großzügig, weil eine Abschiebung Mühe und Ärger bedeutetet. Die Kommunen dürften bei dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch deshalb sei eine „zentrale Landesabschiebeeinrichtung“ notwendig. Einzelheiten dazu nannte Junge gestern nicht. Auch die CDU hatte in der Vergangenheit den Vorrang der freiwilligen Rückkehr kritisiert und konsequentere Abschiebungen gefordert. Die AfD forderte gestern auch, dass das Alter minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge künftig medizinisch kontrolliert wird. Entsprechende Untersuchungen in anderen europäischen Ländern ließen vermuten, dass ein hoher Anteil der jungen Leute älter sind als sie angeben. Außerdem will die AfD die Leistungen für die minderjährigen Flüchtlinge einschränken. „Das Rechtsstaatsverständnis der AfD-Fraktion gibt Grund zur Sorge“, reagierte die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Jaqueline Rauschkolb, auf Junges Äußerungen. Die Landesregierung halte sich in ihrer konsequenten und humanitären Flüchtlingspolitik an Recht und Gesetz, betonte Rauschkolb. Wenn die AfD-Fraktion nun fordere, Personen vor Abschluss ihrer Asylverfahren auszuweisen, „handelt es sich schlicht um die Aufforderung zum Rechtsbruch“. Einwurf |nob

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