Beweger RHEINPFALZ Plus Artikel Große kleine Erna: Die erste Verfassungsrichterin

In der Anfangszeit bestand das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils zwölf Richtern (heute sind es je acht). Die
In der Anfangszeit bestand das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils zwölf Richtern (heute sind es je acht). Diese Aufnahme von Erna Scheffler (1. Reihe, dritte von rechts) und ihren 23 Kollegen entstand im September 1951, kurz nach Gründung des Verfassungsgerichts.

Ohne Erna Scheffler hätte es die Gleichberechtigung in der Bundesrepublik lange nur auf dem Papier gegeben. Sie hat Geschichte geschrieben.

Als das Bundesverfassungsgericht die „natürliche“ Ordnung zwischen Mann und Frau aus den Angeln hob, hörte keiner zu. Bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe am 18. Dezember 1953 „erschien bei Aufruf: niemand“. So vermerkt es das Protokoll des damals erst zwei Jahre alten höchsten deutschen Gerichts. Half aber nichts. Deutschlands Richter hatten nun Anweisung von ganz oben, mit der Gleichberechtigung Ernst zu machen.

Mancher große gesellschaftliche Fortschritt braucht nicht eine Geburtsstunde, sondern drei. So ging es der Gleichberechtigung in der Bundesrepublik. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, steht im Grundgesetz. Dass dieser Satz überhaupt hineinkam, das war die erste Geburtsstunde, hart erkämpft von der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, einer der Mütter des Grundgesetzes. Eine zweite Frau sorgte dafür, dass aus den Worten Wirklichkeit wurde: Erna Scheffler, die erste und damals einzige Frau am Bundesverfassungsgericht.

Der Gleichberechtigungssatz in Artikel 3 machte eigentlich auf einen Schlag Teile des bestehenden Arbeits- und Familienrechts verfassungswidrig. Um die Paragrafen mit der nötigen Sorgfalt umzuschreiben, gönnte das Grundgesetz der Politik eine Übergangsfrist von vier Jahren bis zum 31. März 1953. Doch die Regierung von CDU-Kanzler Konrad Adenauer blieb bewusst untätig.

Adenauer tut nichts

Vier Jahre später sahen die Gesetze exakt so aus wie vorher. Sie gaben dem Ehemann die absolute Macht im Haus. Er entschied über Erziehung und Bildung der Kinder. Er verfügte allein über das von der Gattin in die Ehe eingebrachte Vermögen. Diese war zur Hausarbeit verpflichtet. Sie durfte kein eigenes Bankkonto haben, auch dann nicht, wenn sie eigenes Geld verdiente. Ihren Job konnte ihr Mann sowieso jederzeit gegen ihren Willen kündigen. Und der Staat durfte eine Beamtin entlassen, sobald sie heiratete; sie war ja nun „versorgt“.

In den Fünfzigerjahren entsprach das dem Zeitgeist. Die katholischen Bischöfe nannten den Mann „Haupt der Ehefrau“. Der einflussreiche Familienrechtler Friedrich Wilhelm Bosch erklärte das Patriarchat zum Ausfluss der Schöpfungsordnung; der Ruf nach absoluter Gleichberechtigung sei „nichts anderes als Häresie“, also Ketzerei. Tja. Was war ein Verfassungssatz gegen die gottgegebene Ordnung der Familie, in der laut dem ersten bundesrepublikanischen Familienminister Franz-Josef Wuermeling die Frau „Selbsthingabe und Selbstverleugnung“ zu üben hatte?

Weil die Politik nichts getan hatte, mussten vor allem die Familienrichter ab dem 1. April 1953 ohne klare Rechtsvorschriften über die Fälle befinden, die auf ihrem Tisch landeten. Einige von ihnen wendeten das Grundgesetz an, andere urteilten weiter streng nach dem antiquierten Bürgerlichen Gesetzbuch und interpretierten das Gleichberechtigungsgebot zum „unverbindlichen Programmsatz“ um.

Vor leerem Gerichtssaal

Die Wiesbadener Eheleute Hildegard und Fritz Kühn stritten zu der Zeit um die Frage, ob der ja kraft Gesetzes alles Vermögen besitzende Fritz seiner Noch-Ehefrau einen Vorschuss für die Kosten des Scheidungsprozesses zahlen müsse. Der Streit der Kühns ging bis ans Oberlandesgericht Frankfurt.

Das wandte sich zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht. Die Frankfurter Richter fanden, die Vier-Jahres-Verfallsklausel der Verfassung könne keinen Wert mehr haben, weil ja nun die Rechtssicherheit gefährdet sei. Richter seien doch streng an das Gesetz gebunden, in diesem Fall das Bürgerliche Gesetzbuch. Wenn es kein neues gebe, dann halt an das alte.

So kam es zur zweiten Geburtsstunde des Gleichberechtigungssatzes – zu dem denkwürdigen Tag im Dezember 1953, als das Bundesverfassungsgericht vor leerem Saal verkündete, dass der Gleichberechtigungssatz unmittelbar gilt.

Teile des bestehenden Rechts waren durch Befehl der Verfassung ungültig geworden. Wo nun in den Gesetzen Lücken klafften, hatte jeder Richter das Grundgesetz „direkt“ anzuwenden. Rechtschaos? Quatsch! Da war es doch, das Gesetz, an das Richter als Allererstes gebunden sind: das Grundgesetz. Basta.

Bissige männliche Kollegen

Es war ein bahnbrechendes Urteil, eines, das aus bisher papiernen Worten Wirklichkeit machte und Nachkriegsdeutschland in die Moderne führte. War es Erna Schefflers Werk? Man vermutete es, doch konnte es lange nicht mit Bestimmtheit sagen. Damals saßen noch zwölf Richter in einem Senat (heute sind es acht), und jede Richterstimme zählt gleich viel. Auch wenn „Klein Erna“, wie Scheffler wegen ihre Körpergröße von 1 Meter 58 genannt wurde, für das Familienrecht zuständig zeichnete – ihre Unterschrift wog nicht mehr als die ihrer elf Senatskollegen.

Das Beratungsgeheimnis legt einen undurchdringlichen Schleier über das Zustandekommen eines Urteils; das Bundesarchiv hält die Handakten der Verfassungsrichter 60 Jahre lang unter Verschluss. Wie groß die Widerstände im Senat waren und wie zäh und klug Erna Scheffler sie überwand, das alles ließ sich also erst vor wenigen Jahren ergründen. In einem Buch des Journalisten Thomas Darnstädt, der die Akten gesichtet hat, ist es nachzulesen.

Zahllose teils bissige Randbemerkungen der Kollegen zierten die Entwürfe Schefflers. Entwurf um Entwurf musste sie schreiben, manch frechen Satz – zum Beispiel den Vergleich der deutschen Ehefrau mit Sklaven in der Antike – wieder herausstreichen. Am Ende aber brachte sie die Herren Kollegen auf ihre Linie.

Adenauer macht mobil

Adenauer bekam Wind davon, welche Revolution sich in Karlsruhe anbahnte, und wollte flugs eine große Parlamentsmehrheit zusammentrommeln, um die Verfallsklausel im Grundgesetz zu ändern. Er bat das Gericht, die Verhandlung erst einmal abzusetzen. Doch da biss er auf Granit.

Der spätere Verfassungsgerichtspräsident Wolfgang Zeidler, als junger Mann Schefflers Assistent in Karlsruhe, hätte es jedem sagen können. „Wer Erna Scheffler nur nach dem oberflächlichen Bild beurteilte, das ihre freundliche und frauliche, fast großmütterliche Erscheinung bot, konnte böse Überraschungen erleben“, berichtete er in seiner Gedenkrede, nachdem Scheffler am 22. Mai 1983 gestorben war. „Der als richtig erkannten Sache schädliche Kompromisse waren ihre Sache nicht.“

Bald kursierte jedenfalls in Karlsruhe der Spruch, Scheffler sei der einzige richtige Mann am Gericht. Einem Kollegen soll sie in einer Beratung mal temperamentvoll die Akten vor die Füße gepfeffert haben.

Nur mit Härte

Anders als mit Härte dürfte Erna Scheffler auch nicht so weit gekommen sein. Sie gehörte zu den Juristinnen der ersten Generation, die Hürde um Hürde zu überspringen hatten. Weil das Abitur zur Kaiserzeit an Mädchenschulen nicht vorgesehen war, legte sie es als Externe an einem Knabengymnasium ab und studierte dann unter lauter Männern Jura. Während des Studiums, so erzählte sie später, sprach kein einziger ihrer Mitstudenten jemals ein Wort mit ihr. Anfangs scharrten sie sogar hörbar feindselig mit den Füßen, sobald sie den Vorlesungssaal betrat.

Erna machte mit Bestnote ihren Doktor in Jura, doch die juristischen Staatsexamina, ohne die man weder Anwalt noch Richter werden kann, durfte sie als Frau nicht ablegen. Erst als die Weimarer Republik dies endlich erlaubte, holte sie die Prüfungen nach – das Assessorexamen schon als Alleinerziehende ihrer Tochter Lore, nachdem ihre Ehe mit dem Juristen Fritz Haßlacher geschieden war. Erna wurde Anwältin und dann eine der ersten Richterinnen der Weimarer Republik. Dann kamen die Nazis.

Sie galt als „Halbjüdin“ – geboren am 21. September 1893 als Erna Friedenthal. Ihr Vater Paul, Besitzer einer Ölmühle in Breslau, war zum Christentum konvertiert, aber das machte ihn in den Augen der Rassenfanatiker nicht weniger jüdisch. 1933 wurde Erna zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Dem Juristen Georg Scheffler verwehrten die Nazis die Heirat mit ihr. Immerhin überwinterte Erna den kalten Todeshauch der Nazizeit weitgehend unbehelligt in einer Gartenlaube in Berlin.

Mütter hatten nichts zu melden

Georg blieb ihr treu und heiratete sie sofort in den ersten Wochen nach Kriegsende. Beide machten Karriere als Richter, die sie von Berlin über Düsseldorf bis nach Karlsruhe führte. Georg kam dort an den Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht. Zeitlebens pflegten beide eine sehr enge Beziehung. In der gemeinsamen Wohnung soll ein Doppelschreibtisch gestanden haben, damit sie sich ansehen konnten. Im fünfköpfigen Senat Georgs hieß es scherzhaft, Erna sei die sechste Stimme des Senats.

Erna Scheffler war 58 Jahre alt, als sie ans Bundesverfassungsgericht kam, und 70, als sie es verließ. Dem Gleichberechtigungssatz verschaffte sie auch noch die dritte Geburtsstunde. Die Koalition Adenauer hatte nach dem Karlsruher Richterspruch nochmals vier Jahre gebummelt, bis am 1. Juli 1958 das „Gleichstellungsgesetz“ in Kraft trat – zuvor war es allein Aufgabe der Richter gewesen, die Gleichberechtigung zu verwirklichen. Das Gesetz enthielt viele Verbesserungen, vor allem im Eherecht.

Aber in der Kindererziehung blieb der Vater letzte Instanz. Wenn sich die Eltern nicht einig waren, sprach das Gesetz ihm den „Stichentscheid“ zu. Ausgerechnet dort, wo nach traditioneller Auffassung die Bestimmung der Frau lag, in der Mutterschaft, blieb sie letztlich unmündig.

Organisierter Frauenprotest

Erna Scheffler dürfte sich dabei an ein Schlüsselerlebnis ihrer Kindheit erinnert haben: Sie war elf Jahre alt, als ihr Vater nach schwerer Krankheit starb. Für Erna und ihren Bruder entscheiden durfte fortan nicht ihre Mutter Margarethe, eine Hausfrau, sondern ein als Vormund eingesetzter Onkel. Das war gesetzlich erlaubt und wurde meist angeordnet, wenn in der Familie Vermögen vorhanden war. So etwas konnte man – klar – nicht einer Hausfrau überlassen!

Jedenfalls landete auch der väterliche Stichentscheid im Gleichberechtigungsgesetz bald in Karlsruhe, und das war kein Zufall. Erna Scheffler war gut in Frauenverbänden vernetzt, und sie war Strategin. Bevor vor dem ersten Urteil 1953 die Vorlage der Frankfurter Richter kam, hatte sie längst so gründlich vorgearbeitet, dass ihre Kollegen damals schon nach sechs Tagen den ersten Urteilsentwurf auf ihren Tischen fanden.

Auch diesmal hatte sie ihre Hand lange vor dem Verfahren im Spiel. Auf die Frage der damaligen Alterspräsidentin des Bundestags, Marie-Elisabeth Lüders (FDP), wie man gegen den Stichentscheid vorgehen könne, riet sie ihr im September 1958 in einem Brief dazu, in Frauenorganisationen Mütter auszugucken, die als Betroffene eine Verfassungsbeschwerde anstrengen könnten. „Es ist schade, dass ich nichts anderes tun kann als abwarten!“, schrieb sie ungeduldig an Lüders.

Mit einem Lächeln

Der Rat wurde befolgt. Vier Frauen klagten und am 29. Juli 1959 kippte das Bundesverfassungsgericht den väterlichen Stichentscheid in den Mülleimer der Geschichte. Diesmal nicht vor leerem Saal. „Der (!) Richter am Bundesverfassungsgericht, Frau Dr. Erna Scheffler, verkündete anstelle des erkrankten Präsidenten diese Entscheidung des Ersten Senats mit einem Lächeln“, vermerkte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erstaunt.

Das Karlsruher Fallbeil war über die Reste eines miefigen Zeitgeists niedergegangen. Mit einem Lächeln.

Das Grundgesetz.
Das Grundgesetz.
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