Rettungsdienst
Wenn bei der 112 auch die Falschen mithören können
Wenn in der Vorderpfalz der Rettungsdienst und die Feuerwehr ausrücken, kann theoretisch jeder sehen, warum sie wo hinfahren. Denn die Alarmierungen sind unverschlüsselt im Netz einsehbar. Alles, was man dazu braucht, ist ein Internetzugang, eine entsprechende Ausrüstung und technisches Verständnis – sowie eine ordentliche Portion kriminelle Energie. Denn das Abhören oder Mitlesen von Funknachrichten ist durch das Fernmeldegesetz verboten.
Zuständig für die Vorderpfalz ist die im staatlichen Auftrag betriebene Integrierte Leitstelle Ludwigshafen. Wer in der Region die 112 wählt, landet hier. Die eingehenden Notrufe werden als Alarm zu den jeweiligen Einheiten weitergeleitet. Diese bekommen auf ihren Meldeempfänger – Piepser genannt – in Form einer Textnachricht angezeigt, was wo passiert ist.
Ludwigshafen in der Pfalz hinten
Stefan Bruck ist der leitende Branddirektor in Ludwigshafen. Er ist Chef des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und verantwortlich für die Integrierte Leitstelle. „Bei uns können die Piepser alles verschlüsseln“, sagt Bruck. Das Problem in Ludwigshafen sei der Einsatzleitrechner. Über diesen werden die Mitteilungen weitergeleitet. Das aufgespielte Alarmierungssystem könne die ausgehenden Mitteilungen allerdings nicht verschlüsseln. Dafür sei ein neues System nötig.
2025 soll die Leitstelle in Ludwigshafen – wie auch die anderen sieben in Rheinland-Pfalz – im Rahmen des Projektes „Digitale Alarmierung“ auf eine neue, verschlüsselte Funktechnik zur Alarmierung wechseln. Das teilt die Pressestelle des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf Anfrage mit. In den Leitstellen Kaiserslautern und Südpfalz in Landau sei die Umstellung bereits erfolgt. Lediglich in Kaiserslautern liefen noch vereinzelt Optimierungsarbeiten. Beim neueren Digitalfunk werden die Mitteilungen nicht mehr über Funkwellen, sondern digital übertragen.
Land stellt Technik
Laut Rettungsdienstgesetz kommt das Land für die technische Einrichtung der Leitstellen und deren Unterhalt auf. Die Beschaffung der digitalen Meldeempfänger – der Piepser – wird nach Angabe des Innenministeriums auf kommunaler Ebene verantwortet.
In Ludwigshafen stellt das Problem bei der Verschlüsselung die Verantwortlichen vor eine Herausforderung. Schließlich müssen Feuerwehr und Rettungsdienst trotz fehlender Verschlüsselung über neue Einsätze in der Vorderpfalz informiert werden. „Wir haben ja keine andere Wahl“, sagt Bruck.
Einsatzadresse nennen oder nicht nennen?
Das Ministerium in Mainz teilt mit, dass die alten Netze bis zur Umstellung weiterbetrieben werden dürfen, man aber die im staatlichen Auftrag betriebenen Leitstellen – also unter anderem Ludwigshafen – angewiesen hätte, keine sensiblen oder persönlichen Daten über die bestehenden unverschlüsselten Netze zu übertragen. Dazu gehöre unter anderem die genaue Einsatzadresse, da diese Rückschlüsse auf Personen erlauben würde.
Bruck kritisiert auf Anfrage, dass das so nicht eindeutig aus Mainz kommuniziert worden sei. Bei der Feuerwehr achte man darauf, bestimmte Informationen, wie etwa die Namen von Hilfesuchenden, nicht an die Einheiten zu übermitteln. Die Einsatzadresse werde aber genannt. Zudem erfahren die Feuerwehrleute ein Einsatzstichwort. Beim Rettungsdienst werde hingegen nur der Einsatzort – also beispielsweise Frankenthal – genannt. Näheres würde in gesonderter, verschlüsselter Form in die Rettungsfahrzeuge übermittelt.
Verzögerung dank Corona
Ob ab 2025 dann alle Einsatzinformationen ohne Bedenken an die Retter weitergegeben werden können? Zwei Fristen wurden bislang nicht eingehalten. Ursprünglich hätte die „Digitale Alarmierung“ im Dezember 2019, dann im Juni 2023 in Ludwigshafen abgeschlossen werden sollen. Das Innenministerium sieht die Gründe für die Verzögerungen in Ludwigshafen in der Corona-Pandemie und im Krieg in der Ukraine. Firmen, die an der digitalen Alarmierung beteiligt seien, hätten aufgrund der Pandemie Personal abbauen müssen und hätten dieses noch nicht wieder ersetzen können. Zudem verzögere die hohe Nachfrage im Technologiesektor die Lieferung von Komponenten.
Doch auch im Ministerium selbst scheint die Zielsetzung 2025 nicht unumstritten. In einem auf dem Portal „Frag den Staat“ zu dieser Thematik hochgeladenen Dokument ist sogar von einer Umsetzung erst im Januar 2030 die Rede. Über die Webseite können Nutzer von ihrem Recht auf Informationen Gebrauch machen und direkt mit staatlichen Stellen in Kontakt treten.
Standort wird Ende August bewertet
Dass es mit der digitalen Alarmierung doch noch 2025 klappen könnte, habe eine interne Analyse ergeben des Innenministeriums ergeben. Ende August 2023 soll eine Bewertung des Standortes Ludwigshafen beginnen. Im Oktober soll es dann ein gemeinsames Gespräch geben.
Die Erst- und die Nachalarmierung der Rettungskräfte wird nach dem Rettungsdienstgesetz von den Kommunen übernommen. Diese tragen auch die laufenden Betriebskosten.
