Rheinland-Pfalz Städte fordern bessere Ausrüstung für Vollzugsdienst

«Mainz.» Der Städtetag in Rheinland-Pfalz fordert eine bessere Ausrüstung für den kommunalen Vollzugsdienst. Blaulicht und Martinshorn, Bodycams genannte Kameras, die an der Uniform getragen werden, und Taser (Elektroschocker) listet Städtetag-Direktor Fabian Kirsch in Mainz unter anderem auf. Die fünf größten Städte des Landes hatten dies Ende Januar gefordert, waren aber bei Innenminister Roger Lewentz (SPD) abgeblitzt. Wie sieht es ein gutes halbes Jahr später aus?

Die Ordnungsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, Manuela Matz (CDU) ist nach wie vor für die Taser. „Es ist unsere Pflicht, unsere Mitarbeiter, die immer wieder gefährliche Situationen erleben, bestmöglich zu schützen und so auszustatten, dass sie Angreifer auf Distanz halten können.“ Pfefferspray reiche nicht aus. In Kaiserslautern hat sich der Stadtrat bereits am 15. April auf einen Antrag der CDU mit dem Thema befasst. Die Fraktion wollte Taser und Bodycams für die Einsatzkräfte sowie Blaulicht, Martinshorn und BOS-Funk, das die Polizei nutzt, für die Einsatzfahrzeuge. Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linke, FDP und FBU abgelehnt. Die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) setzt sich „generell weiter dafür ein, Ausbildung und Ausstattung des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) kontinuierlich zu verbessern“. Da der KVD zunehmend neue Aufgabenfelder übernommen habe und die Landespolizei damit entlaste, sei es folgerichtig, dass die Ausrüstung Schritt halte. „Dazu gehören aber nicht nur Taser, sondern genauso wichtig sind uns die schnellere Ausbildung des Personals, der Einsatz von Bodycams und eine bessere Funktechnik sowie die Inanspruchnahme von Sonderrechten“, so ein Sprecher der Stadt. Der KVD leiste einen maßgeblichen Beitrag für die Sicherheit in Ludwigshafen. So etwa bei Ruhestörungen, Kontrolle von Gaststätten und Gewerbe oder beim Umweltschutz. Die Stadt Trier würde die Einführung von Tasern bei ihren KVD nach wie vor befürworten. Dieser Dienst sorge „in erheblichem Maße auch für die Sicherheit der Menschen“ in Trier. „Deshalb ist es wichtig, unsere Mitarbeiter angemessen auszustatten“. Die Stadt Koblenz wünscht sich eine deutlich bessere Ausbildung für die Mitarbeiter im KVD. In diesem Rahmen könne auch der Umgang mit den Distanzwaffen erlernt werden, sagt Stadtsprecher Thomas Knaak. Aggressionen und Respektlosigkeit gegen Mitarbeiter hätten zugenommen. „Neben verbalen Ausfällen kommt es immer wieder auch zu Rangeleien oder Schlägen, bis hin zur Drohung mit Messern.“ Innenminister Lewentz hält dagegen: „Der KVD ist keine kommunale Vollzugspolizei und soll es auch nicht werden.“ Darüber sei sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Zur klaren Abgrenzung gehöre, dass nur die Polizei über Einsatzmittel verfügt, die wie Schusswaffen oder Taser mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden sind. Die Polizeibeamten würden in einem dreijährigen Studium intensiv auf den Umgang mit kritischen Situationen vorbereitet. Städtetags-Direktor Kirsch betont: Das BOS-Funknetz der Polizei dürfe den Ordnungsämtern nicht länger vorenthalten werden. Das müsse das Land mit Hochdruck beim Bund einfordern. „Bei Großveranstaltungen in Mainz müssen die kommunalen Ordnungsdienst-Leute mit dem Handy bei der Polizeileitstelle anrufen, wenn sie Unterstützung brauchen.“ Blaulicht und Martinshorn seien ebenfalls wichtig, sagt der Städtetag: „Manchmal ist es dringend notwendig, dass der kommunale Vollzugsdienst schnell irgendwo ist.“ Die Beschäftigten des Vollzugsdiensts seien immer wieder in ähnlichen Gefahrenlagen wie die Polizei. Als Beispiele nannte Kirsch den Streifendienst Uniformierter bei nächtlicher Ruhestörung oder Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken. Dabei könnten die Beschäftigten in heikle Situationen geraten und es daure viel zu lange, Verstärkung bei der Polizei anzufordern. „Wir haben nie gesagt, dass jeder einen Taser kriegen soll“, betonte Kirsch. Es müsse ein Personenkreis festgelegt werden, der dafür in Frage komme. Kommentar

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