Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Justizbeamte mitverantwortlich für Mord?

Das nach dem Zusammenstoß mit dem Wagen des Geisterfahrers völlig demolierte Auto, in dem eine 21-Jährige starb.
Das nach dem Zusammenstoß mit dem Wagen des Geisterfahrers völlig demolierte Auto, in dem eine 21-Jährige starb. Foto: dpa

Zwei rheinland-pfälzische Justizvollzugsbeamte kämpfen vor dem Bundesgerichtshof um ihren Ruf. Sie sollen sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, weil sie einem Gefangenen Ausgang gewährten hatten und dieser dann zum Mörder wurde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der Frage, ob Justizvollzugsbeamte für Taten von Gefangenen im offenen Vollzug mitverantwortlich sein können. In dem konkreten Fall geht es am Mittwoch in Karlsruhe um einen Häftling aus dem offenen Vollzug in Diez (Rhein-Lahn-Kreis), der immer wieder vor allem wegen Fahrens ohne Führerschein im Gefängnis gesessen hatte. Der Mann raste während seines Ausgangs im Januar 2015 als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße beim hessischen Limburg in den Wagen einer jungen Frau. Die 21-Jährige starb.

Auf der Flucht vor der Polizei

Der Häftling war mit einem gestohlenen Kennzeichen auf der Flucht vor der Polizei. Er wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (2 StR 557/18)

Das Landgericht Limburg hatte die beiden rheinland-pfälzischen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Sie hätten ihre Pflichten verletzt und seien daher für den Tod der jungen Frau mitverantwortlich. Angesichts von 26 Verurteilungen hätten sie erkennen müssen, dass der Häftling unbelehrbar sei und daher neue Straftaten zu erwarten waren. Die beiden Justizvollzugsbeamten wollen mit Unterstützung ihres Dienstherren, dem rheinland-pfälzischen Justizministerium, mit der Revision die Aufhebung ihrer Verurteilung erreichen.

Ministerium: Weniger Freigänger aus Angst vor den Folgen

Von dem BGH-Urteil werden starke Auswirkungen auf den Strafvollzug erwartet. Seit der Verurteilung der Beamtin, die den Häftling von Wittlich in den offenen Vollzug nach Diez (beides Rheinland-Pfalz) verlegt hatte und ihres Kollegen, der dort für den Mann zuständig war, sei der offene Vollzug deutlich zurückgefahren worden. Nach Angaben des Mainzer Ministeriums waren in diesem Jahr am 31. März 133 von 288 Plätzen im offenen Vollzug belegt. 2015 seien es noch 284 gewesen. Die Mitarbeiter hätten Angst vor möglicher Strafverfolgung, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Urteil am 26. November

Sowohl die Verteidiger als auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft kritisierten in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Limburg. Die beiden Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Ermessensspielraums getroffen. Für die Tat des Gefangenen seien sie nicht verantwortlich. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.

Der Wagen des Geisterfahrers nach dem Unfall.
Der Wagen des Geisterfahrers nach dem Unfall. Foto: dpa
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