Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Bis 2029 verlängere Amtszeit für Dehoga-Chef rechtens

Lange beherrschte der Streit um die Amtszeit von Präsident Haumann die Schlagzeilen rund um den Hotel- und Gaststättenverband in Rheinland-Pfalz. Ein Gerichtsverfahren dazu ist nun entschieden.

Die juristische Aufarbeitung des Streits um die verlängerte Amtszeit des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann ist zugunsten des Hotel- und Gaststättenverbandes zu Ende gegangen. Das Landgericht Bad Kreuznach urteilte am Donnerstag, dass die entsprechenden Beschlüsse der Delegiertenversammlung rechtens waren. Es wies damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.

Verstoß gegen Satzung ohne Folgen

Konkret ging es in der Entscheidung um zwei Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern. Das Gericht entschied nun, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt.

Es handele sich um „satzungsbrechende Beschlüsse“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Telscher-Kolb. Diese Auffassung hatte sich bei einer Verhandlung Mitte Oktober bereits angedeutet. Letztlich werteten die Richter die Dehoga-internen Beschlüsse nicht als vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern als vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029.

Kläger prüfen Berufung

Auf der Klägerseite kündigten sowohl der Mosel-Gastronom Matthias Ganter als auch der Neuwieder Hotelier Jörg Germandi an, das Urteil prüfen zu wollen. Erst dann solle über eine mögliche Berufung entschieden werden. Einige der Kläger sind mittlerweile aus dem Verband ausgetreten, Ganter war vom Dehoga wegen „verbandsschädigendem und unehrenhaftem Verhalten“ ausgeschlossen worden. Dagegen wehrt er sich in einem separaten Verfahren, ebenfalls vor dem Landgericht in Bad Kreuznach, wo der Dehoga Rheinland-Pfalz seinen Sitz hat. In diesem Verfahren wurde einer Gerichtssprecherin zufolge bislang noch kein Termin bestimmt.

Haumann selbst sagte nach der Entscheidung: „Damit ist der Mitgliederwille vom Gericht bestätigt worden.“ Den Dehoga-Mitgliedern sei es seinerzeit darum gegangen, den Präsidenten so früh wie möglich und so langfristig wie möglich zu binden. Die Kreisvorsitzenden seien einstimmig für dieses Verfahren gewesen.

Auch Kritik an Haumanns Bezahlung

Anstoß hatten die Haumann Kritiker auch an dessen Bezahlung genommen. Er steht seit zehn Jahren an der Spitze des Landesverbandes. Zunächst ehrenamtlich, seit sechs Jahren aber hauptamtlich mit großzügigen Bezügen. Nach Berechnungen der Kläger kostet Haumann mit Mehrwertsteuer und Arbeitgeberanteil den Verband jährlich 328.000 Euro. Viel Geld für einen Landesverband mit 5000 Mitgliedern, die pro Jahr 1,6 Millionen an Beiträgen bezahlen.

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