Rheinland-Pfalz Landesregierung plant Bezahlkarte für Flüchtlinge

Leistungen für Asylbewerber könnte es in Zukunft nicht mehr als Barzahlung geben sondern als Guthaben auf einer Scheck-Karte.
Leistungen für Asylbewerber könnte es in Zukunft nicht mehr als Barzahlung geben sondern als Guthaben auf einer Scheck-Karte.

Zwischen den Jahren hatte das Land die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen ausgesetzt. Mit den Spitzenverbänden soll zeitnah über die weiteren Pläne bei der Verteilung gesprochen werden.

Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz bereitet die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor. Das teilte das Integrationsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Das Land werde am gemeinsamen Vergabeprozess der beteiligten Länder teilnehmen. Alle weiteren Details für die Einführung würden im Zuge des Vergabeverfahrens sowie der notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz entschieden.

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen. Geflüchtete sollen dann wie mit einer EC-Karte bargeldlos einkaufen können, die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein. In den vergangenen Tagen forderten bereits die FDP im Germersheimer Kreistag sowie die CDU im Pirmasenser Stadtrat die Einführung einer solchen Bezahlkarte.

Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz haben sich zudem im Vergleich zum Herbst vergangenen Jahres auf niedrigerem Niveau stabilisiert. Bis Mitte Januar (17.1.) seien bislang 482 Asylsuchende gezählt worden. Im Dezember waren insgesamt 811 Menschen ins Land bekommen. Im Oktober des Vorjahres hatte es insgesamt noch 2235 Zuzüge gegeben.

Wegen der bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz rückläufigen Entwicklung hatte das Land die Verteilung von Asylsuchenden auf die rheinland-pfälzischen Kommunen zwischen den Jahren ausgesetzt. Seit Anfang Januar wurden durchschnittlich nur noch 300 Menschen pro Woche an die Städte, Gemeinden und Landkreise verteilt.

Diese Regelung gelte zunächst bis zur siebten Kalenderwoche Anfang Februar, berichtete das Ministerium. Die Entwicklung der Zugangszahlen, die Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz sowie die zur Verfügung stehenden Landeskapazitäten würden jedoch fortlaufend beobachtet. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte zeitnah über die weitere Verteilplanung entschieden werden.

x