Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Flutkatastrophe: Staatsanwalt stützt Regierungslinie

Sieben der 134 Todesopfer der Flutnacht in Ahrtal starben in Altenahr
Sieben der 134 Todesopfer der Flutnacht in Ahrtal starben in Altenahr

Ob die Ermittlungen gegen den Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wegen der Toten im Ahrtal in diesem Jahr abgeschlossen werden, ist unklar. Aber wer strafrechtlich nicht verantwortlich ist, steht für den Leitenden Oberstaatsanwalt von Koblenz, Harald Kruse, fest – vorläufig.

Es ist Zufall, dass am Freitag in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Cornelia Weigand (51) die parteilose neue Landrätin in ihr Amt eingeführt wird und gleichzeitig die mutmaßlichen Fehler und Versäumnisse ihres Amtsvorgängers Jürgen Pföhler (CDU, 63) in der Flutnacht im Untersuchungsausschuss des Landtages in Mainz eine Rolle spielen.

Weigand hatte am Nachmittag des 14. Juli 2021 als Verbandsbürgermeisterin von Altenahr in der Kreisverwaltung vergeblich darum gebeten, dass der Landkreis wegen der Wassermassen den Katastrophenfall ausrufen möge. Sie ist nach der Flutnacht mit 134 Toten zu einer Hoffnungsträgerin für das Ahrtal geworden. Pföhler dagegen ist Aufforderungen, sein Amt niederzulegen, nicht gefolgt. Er machte gesundheitliche Gründe geltend, warum er vorzeitig als Landrat aufhörte. Damit hat er keine politische Verantwortung dafür übernommen, dass so viele Menschen in den Fluten ertrunken sind.

Politische Verantwortung

Um politische Verantwortung geht es im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags. Für mindestens zwei Regierungsfraktionen, SPD und Grüne, liegt diese einzig beim Landkreis, die Opposition aus CDU, AfD und Freien Wählern (FW) dagegen sucht auch nach Fehlern in zwei Ministerien und deren nachgeordneten Behörden: im Klimaschutzministerium, das damals von der amtierenden Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) geleitet wurde, und im Innenministerium von Roger Lewentz (SPD).

Um strafrechtliche Verantwortung geht es der Staatsanwaltschaft Koblenz. Deren Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse war am Freitag als Zeuge geladen, ebenso die ermittelnde Staatsanwältin Ute Adam-Backes. Was Kruse nach der Aussagegenehmigung der Generalstaatsanwaltschaft in öffentlicher Sitzung sagen durfte, blieb hinter Presseauskünften seiner Behörde zurück. Zum Beispiel, was die Anzahl der Strafanzeigen und Hinweise betrifft. Dazu durfte er nichts sagen.

Anfang September 2021 hatte sein Stellvertreter gegenüber der RHEINPFALZ von 280 Hinweisen gesprochen. Vor allem aber blieb die Aussage hinter den Erkenntnissen zurück, die der „Spiegel“ Mitte Januar aus Ermittlungsakten öffentlich gemacht hat. Daraus ergab sich ein Bild, dass es im Krisenstab des Landkreises Ahrweiler, der am Katastrophentag ab 14.51 Uhr in einem Kellerraum neben der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes saß, viel Chaos gab. Der Landrat schaute zweimal vorbei, gegen 19.30 Uhr war auch Innenminister Lewentz dort.

Einsatzleitung abgegeben

Pföhler hatte die Einsatzleitung für Katastrophenfälle schon am 30. Mai 2018 an einen ehrenamtlichen Brandschutzinspekteur übertragen, der am Fluttag den Krisenstab leitete. Dieses Datum nannte Staatsanwältin Adam-Backes am Freitag. Die entsprechende Urkunde fanden die Ermittler bei der Durchsuchung der Kreisverwaltung Ahrweiler. Pföhler sieht sich nach früheren öffentlichen Aussagen deshalb außerhalb jeglicher Verantwortung, auch der strafrechtlichen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie ermittelt gegen Pföhler und gegen den Leiter des Krisenstabs wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen.

Kruse sagte, etwa zwei Wochen nach der Katastrophe habe es vor allem nach Medienberichten der „Rhein-Zeitung“ Zweifel an der zunächst von offizieller Seite geäußerten Darstellung gegeben, die Flut sei etwas „Schicksalshaftes“ gewesen sei, die sich von niemandem vorhersehbar über das Ahrtal ergossen habe. Es sei immer deutlicher geworden, dass es Lücken in der Alarmierungskette im Ahrtal gegeben habe. Der Eindruck einer „späten, zu späten oder auch einer unterlassenen Warnung der Bevölkerung“ habe sich verfestigt, sagte Kruse. Er nannte vor allem die zwölf Toten in einem Heim der Lebenshilfe in Sinzig, die im Erdgeschoss ertrunken sind.

Gesetzliche Zuständigkeit

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes weise dem Landrat die Rolle zu, im Katastrophenfall die Einsatzleitung zu übernehmen. Nach der Information, dass dies an eine weitere Person delegiert worden sei, erstreckten sich die Ermittlungen auch auf diese. Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sei nach dem Gesetz erst dann zuständig, wenn die koordinierenden Maßnahmen nicht ausreichten. Das Innenministerium, „das gerne mal genannt wird“, wie Kruse sich ausdrückte, sehe er ebenfalls nicht in der strafrechtlichen Verantwortung. Es sei nicht sinnvoll, wenn das zuständige Ministerium in einer Lage die Einsatzleitung übernehme, wenn es die Örtlichkeiten nicht kenne.

Auf die Frage des CDU-Obmanns Dirk Herber, ob es einen Unterschied zwischen dem Landrat als hauptamtlicher Person und dem Ehrenamtlichen gebe, sagte Kruse: „Wir sind uns der Problematik bewusst.“ Die Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr werde die Staatsanwaltschaft „nicht ohne Not verschrecken“. Der AfD-Obmann Michael Frisch hielt Kruse entgegen, dass im Brand- und Katastrophenschutzgesetz auch stehe: „Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen.“ Kruse entgegnete, dass es keine Hinweise gebe, dass die Aufsicht, also die ADD, habe erkennen können, dass es einen Handlungsbedarf gebe.

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