Meinung Zeitverträge in der Wissenschaft: Richtige Schritte

Auch für Verträge nach der Doktorarbeit sieht das Gesetz neue Grenzen vor.
Auch für Verträge nach der Doktorarbeit sieht das Gesetz neue Grenzen vor.

Das neue Gesetz für Zeitverträge in der Wissenschaft sieht einige Verbesserungen für junge Wissenschaftler vor.

Das Problem ist lange bekannt: Wer als junge Wissenschaftlerin oder junger Wissenschaftler an der Universität arbeiten möchte, muss sich oft von einem befristeten Vertrag zum nächsten hangeln. Mit der bitteren Konsequenz, dass eine echte Lebens- und Familienplanung kaum möglich ist.

Die Parteien der Ampelkoalition hatten versprochen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu reformieren. Der Weg zur Reform war lang – nicht zuletzt, weil es einen harten Interessengegensatz zwischen Unis und Forschungseinrichtungen auf der einen Seite und Nachwuchswissenschaftlern auf der anderen Seite gibt.

Einführung von Mindestvertragslaufzeiten

Durch das Gesetz, das vom Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht worden ist, lösen sich nicht alle Probleme junger Wissenschaftler in Luft auf. Aber es gibt objektive Verbesserungen. Dabei geht es zuallererst um die Mindestvertragslaufzeiten, die eingeführt werden sollen. Dass der erste Arbeitsvertrag vor dem Doktortitel künftig in der Regel mindestens drei Jahren umfassen soll und der erste Vertrag nach der Doktorarbeit mindestens zwei Jahre, sind richtige Schritte.

Gleichzeitig zieht die Bundesregierung eine sinnvolle Begrenzung ein. Wer mit der Doktorarbeit fertig ist, soll nicht mehr für bis zu sechs Jahre einen befristeten Vertrag erhalten dürfen, sondern nur noch für vier. Weitere zwei Jahre soll es nur mit der Zusage auf eine feste Stelle geben. Das ist vernünftig. Die Entscheidung, ob jemand eine dauerhafte Perspektive in der Wissenschaft hat, muss früher fallen als bislang.

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