Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Was die EU mit der „Chatkontrolle“ bezweckt

Eine Kriminalkommissarin wertet zur Strafverfolgung Bilder aus: Millionen von Missbrauchsdarstellungen kursieren im Netz.
Eine Kriminalkommissarin wertet zur Strafverfolgung Bilder aus: Millionen von Missbrauchsdarstellungen kursieren im Netz.

Die EU-Kommission hat mit Vorschlägen für den Kampf gegen Kindesmissbrauch reichlich Wirbel verursacht. Kritiker befürchten eine Massenüberwachung im Internet. Werden künftig alle unsere privaten Nachrichten mitgelesen?

Was hat die EU vor?
Die EU-Kommission will den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und insbesondere die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) eindämmen. Ein Gesetzesvorschlag soll die Anbieter von Onlinediensten wie etwa E-Mail, Messaging, Datenspeicherung und -austausch in die Pflicht nehmen: Sie müssen entsprechende Bilder und Videos auf ihren Plattformen finden, melden und entfernen. Ein zu gründendes neues EU-Zentrum überprüft die Meldungen und gibt sie an die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten weiter.

Welchen Hintergrund hat der Vorstoß?
Der sexuelle Missbrauch von Kindern sei allgegenwärtig, führt die Brüsseler Behörde aus. Allein im Jahr 2021 seien weltweit 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet worden, die Dunkelziffer sei hoch. „Die schiere Menge an Material macht einen sprachlos“, sagt die Vizepräsidentin der Kommission, Margaritis Schinas. Die derzeitigen Regelungen seien in der EU unterschiedlich und setzten zumeist auf eine freiwillige Mitwirkung der Unternehmen. Dadurch würden Kinder nachweislich nicht ausreichend geschützt.

Wodurch soll ein besserer Schutz von Kindern erreicht werden?
Zwei Schritte sind angedacht: Anbieter müssen zunächst bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste für die Verbreitung von Missbrauchsmaterial genutzt werden, und wie sie es mindern können. Stellen nationale Behörden fest, dass das nicht reicht, können sie eine richterliche Anordnung beantragen. Zeitlich befristet muss dann bekanntes oder neues Material aufgespürt werden.

Wie kann das technisch funktionieren?
Das ist noch nicht klar. Der Gesetzesvorschlag lässt diesen Punkt bewusst offen, um auch einer möglichen technischen Weiterentwicklung nicht vorzugreifen. Die Kommission gibt lediglich vor, dass die „Erkennungstechnologien“ nur für die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch eingesetzt werden darf. Bereits heute durchforsten insbesondere große US-Konzerne wie Google oder Microsoft die von Nutzern hochgeladenen Datenbestände. So werden beispielsweise Bilder mit einer umfangreichen Sammlung bereits bekannter Missbrauchsdarstellungen abgeglichen. Die Programme nutzen dazu eine Art digitalen Fingerabdrucks der Dateien. Auch in der EU ist das erlaubt, derzeit aber nur übergangsweise, und es besteht keine Verpflichtung.

Warum stoßen die Pläne auf so großen Widerstand?
Grundsätzlich hat das mit dem weitreichenden Ansatz der EU-Kommission zu tun. Ein Großteil der Onlinedienste könnte davon betroffen sein. Man komme durch die unbestimmten Regelungen und die umfassenden behördlichen Befugnisse „einer Vollüberwachung des digitalen Bürgers deutlich näher, als dies bislang jemals der Fall gewesen ist“, äußert sich Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht, gegenüber der Recherche-Organisation Science-Media-Center. Besonders problematisch ist, dass auch noch unbekanntes Material gefunden werden soll. Hierfür gibt es keine 100-prozentig treffsicheren Verfahren. Die Befürchtung: Bei der schieren Masse an zu kontrollierenden Daten kommt es zwangsläufig zu Fehlalarmen und in der Folge zu falschen Verdächtigungen. Ein extremes Beispiel wäre der harmlose Familienschnappschuss mit den kleinen Kindern am Strand, den ein Algorithmus als Kinderpornografie wertet.

Was hat es mit der umstrittenen „Chatkontrolle“ auf sich?
Auch Messengerdienste wie das beliebte Whatsapp würden unter die neuen EU-Regeln fallen. Und neben Fotos und Videos sollen zusätzlich Kontaktanbahnungen (Grooming) entdeckt werden – wenn also Erwachsene Kinder in sexueller Absicht im Netz ansprechen. Um das alles aufzuspüren, müsste jeder Anbieter die von den Nutzern ausgetauschten Nachrichten scannen. Inzwischen sind außerdem viele Chats Ende-zu-Ende verschlüsselt, von keinem Dritten mitzulesen. Die Überprüfung müsste also auf dem jeweiligen Endgerät erfolgen oder in irgendeiner Form die Verschlüsselung aufbrechen.

Wie argumentieren die Kritiker?
Die Konsequenz aus dem gut gemeinten Versuch, Straftaten gegen Kinder aufzudecken und zu verhindern, sei „ein Generalverdacht gegen die Nutzer elektronischer Kommunikation, eine Schwächung der IT-Sicherheit und ein damit einhergehender Vertrauensverlust“, warnt Christoph Sorge, Professor für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Ob man die wirklich Kriminellen damit überhaupt entdeckt, bezweifelt der IT-Sicherheitsexperte Tibor Jager. Für sie sei es trivial, sich der Überwachung zu entziehen. Gerade erst hat sich auch Digitalminister Volker Wissing zu Wort gemeldet. „Allgemeine Chatkontrollen sind nicht hinnehmbar. Wir brauchen einen geschützten Raum privater Kommunikation“, teilte er mit. Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigten ihn daher, auch wenn das Anliegen – der Schutz der Kinder – berechtigt sei. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, schrieb auf Twitter, die Verordnung, über die noch EU-Parlament und die Mitgliedstaaten entscheiden müssen, dürfe „auf keinen Fall in dieser Form Bestand haben“. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sagt, mit der Filterverpflichtung lege die EU-Kommission „die Axt an die Grundrechte“. Selbst dem Kinderschutzbund gehen die Pläne zu weit.

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