Corona-Pandemie
Urlaub in Frankreich: Was Reisende jetzt beachten müssen
In Frankreich steigen die Corona-Infektionszahlen angesichts der Delta-Variante wieder schnell an. Um einen erneuten Lockdown zu vermeiden, setzt die Regierung nun auf die Impfung, was auch im täglichen Leben einige Veränderungen mit sich bringt.
Impf- oder Testnachweis nötig
Wer, beispielsweise in den rheinland-pfälzischen Sommerferien nach Frankreich reist, sollte auf jeden Fall einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. In vielen Bereichen wird der „pass sanitaire“ ab dem 21. Juli zur Pflicht. Das gilt beispielsweise auch für den Besuch des Eiffelturms oder anderer Sehenswürdigkeiten sowie in Museen und Kinos.
Alternativ kann oft auch ein aktueller, negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden. Die Tests dürfen, heißt es auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amts, höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn gemacht worden sein. In Frankreich selbst sind die Tests inzwischen für Ausländer nicht mehr gratis und kosten zwischen 30 Euro und 50 Euro. Wer geimpft oder getestet ist, kann dies in Papierform oder digital nachweisen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1500 Euro.
Von der allgemeinen Testpflicht gibt es laut Auswärtigem Amt Ausnahmen. Etwa für Reisende, die sich weniger als 24 Stunden in Frankreich aufhalten und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort. Auch das muss nachgewiesen werden.
Wo die Maskenpflicht gilt
Wer sich im Land bewegt, sollte bestimmte Regeln beachten. Die nächtlichen Ausgangssperren gelten nicht mehr. Wer öffentlich zugängliche geschlossene Räume betritt, etwa Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Banken, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen – sofern er älter als elf Jahre ist. Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer sich in Menschenansammlungen im Freien aufhält oder Märkte besucht, muss ebenfalls eine Maske tragen. Bei Verstößen drohen Strafen.
Der Impf-Nachweis gilt ab Anfang August auch etwa für Restaurantbesuche. Wirte oder Veranstalter, die Impf-Ausweise ihrer Gäste nicht kontrollieren, müssen bis zu 45.000 Euro Strafe zahlen – oder ihnen droht Gefängnis.
Oft vorherige Buchung notwendig
Im Gegenzug zur Nachweispflicht werden die Beschränkungen aufgehoben, was die Anzahl der Besucher angeht. Darauf geachtet werden sollte allerdings, dass viele Kulturstätten eine vorherige Buchung verlangen, die in der Regel online geschieht. Auch ist das Tragen einer Maske im Moment noch Pflicht.
Auf Konzerten – egal ob drinnen oder draußen – ist der „pass sanitaire“ ein Muss. Also eine vollständige Impfung oder ein negativer Test. Diese Regelung galt bisher für Konzerte ab 1000 Besuchern, wurde nun aber auf Veranstaltungen ab 50 Besucher festgelegt.
Seit dem 9. Juli haben Nachtclubs und Diskotheken wieder geöffnet. Die Anzahl der Gäste ist in der Regel beschränkt. Und auch hier gilt: ohne Impfpass oder Test kein Zutritt. Allerdings müssen keine Masken getragen werden.
Frankreich, wo die Sieben-Tage-Inzidenz am 20. Juli bei 86 (Deutschland: 11,4) lag, wird von der Bundesregierung derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft. Deshalb gibt es auch keine Testpflicht für Rückkehrer. Ausnahme: Wer das Flugzeug als Transportmittel benutzen will, muss sich testen lassen.