Politik Täter und Opfer – wie Flüchtlinge in Straftaten verwickelt sind

In der gestrigen Ausgabe wurden an dieser Stelle die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Eine Kernaussage: Während die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 3,4 Prozent zurückgegangen ist, stieg die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen um 10,9 Prozent. Was steckt hinter diesen Zahlen? Eine Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) liefert interessante Details.

Betrachtet man die Untergruppe der Asylbewerber, Geduldeten und Bürgerkriegsflüchtlingen, fällt eine Besonderheit auf: Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen wuchs zwar im vergangenen Jahr scheinbar geringfügig von 5,7 auf 8,6 Prozent. Schaut man aber auf die absolute Zahl, hat sie sich von rund 60.000 im Jahr 2015 auf über 170.000 im Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Besonders hoch liegt ihr Anteil an den Tatverdächtigen beim Taschendiebstahl mit rund 35 Prozent, beim Ladendiebstahl mit fast 17 Prozent, bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung und bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung mit jeweils 15 Prozent. Zur Gesamtbetrachtung gehört dazu, dass Zuwanderer auch Opfer sind, sei es durch Brandanschläge Rechtsradikaler, sei es durch Gewalt, die von anderen Zuwanderern ausgeübt wird. Das BKA hat in einer Analyse dargestellt, welche Täter-Opfer-Beziehungen es gibt. Fallkonstellation 1: Opfer deutsch – Tatverdächtiger Flüchtling. Bei 4,6 Prozent der insgesamt 686.000 deutschen Opfer waren Zuwanderer tatverdächtig. Bei den Straftaten Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung wurden von den insgesamt 27.500 deutschen Opfern neun Prozent Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Das betrifft auch vier Prozent der Deutschen, die Opfer von Gewalt oder Nötigung wurden. Fallkonstellation 2: Opfer Flüchtling – Tatverdächtiger deutsch. Wurde ein Flüchtling Opfer einer Straftat, waren in elf Prozent der Fälle Deutsche tatverdächtig. Insgesamt wurden 27 Flüchtlinge Opfer von versuchtem Mord oder Totschlag, wobei mindestens ein Deutscher beteiligt war. Ein weiteres Opfer wurde getötet. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung wurden 67 Fälle mit Flüchtlingen als Opfer gezählt, bei denen Deutsche beteiligt waren. Elf Prozent der Flüchtlinge, die Opfer von Gewalt und Nötigung wurden, waren Opfer einer Straftat, bei der mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger identifiziert wurde. Fallkonstellation 3: Opfer Flüchtling – Tatverdächtiger Flüchtling. Wurde ein Flüchtling Opfer einer Straftat, war in nahezu 80 Prozent der Fälle ein anderer Flüchtling tatverdächtig. 175 Flüchtlinge wurden Opfer von versuchtem Mord oder Totschlag, wobei mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war, 22 weitere Opfer wurden von Flüchtlingen getötet. Bei den Straftaten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung wurden 486 Flüchtlinge Opfer einer Tat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Etwa 80 Prozent der Opfer von Körperverletzungen durch Zuwanderer waren selbst Zuwanderer. Der Grund liegt darin, dass sich diese Vorkommnisse sehr oft in Flüchtlingsunterkünften abspielten. Etwa die Hälfte der registrierten Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften waren Körperverletzung, Raub und Nötigung. Der Anteil von Bürgern aus den nordafrikanischen Ländern Algerien, Marokko und Tunesien sowie aus Georgien an der Gruppe der Tatverdächtigen war sehr viel höher als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. Umgekehrt verhält es sich bei Syrern, Afghanen und Irakern.

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