Politik Stichwort: Regieren per Verordnung

Bei seiner geplanten Arbeitsmarktreform drückt Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron aufs Tempo – und will deswegen auf Verordnungen zurückgreifen. Damit kann er den üblichen Weg umgehen, der mit seinen Ausschussberatungen, Plenardebatten und Änderungsanträgen in Nationalversammlung und Senat sehr langwierig sein kann. Ein solches Vorgehen ist in Artikel 38 der französischen Verfassung verankert. Dass Macron es jetzt bei der Lockerung des Arbeitsrechts anwenden will, ruft aber Kritiker auf den Plan. Diese halten das Verfahren für undemokratisch, weil die gewählten Volksvertreter kein Mitspracherecht bei den wichtigen Reformen bekommen. Ganz ausgeschlossen ist das Parlament indes nicht: Es muss die Regierung mit einem Gesetz dazu ermächtigen, für eine bestimmte Dauer und auf einem eingegrenzten Gebiet mit Verordnungen zu regieren. Dieses Gesetz soll heute das Kabinett passieren und am 24. Juli dem Parlament vorgelegt werden. Das Parlament muss die vom Kabinett erlassenen Verordnungen zum Schluss auch noch ratifizieren, damit sie Gesetzeskraft erlangen. Geschieht dies nicht, bleiben die Verordnungen zwar in Kraft. Sie haben dann aber lediglich den Charakter von Dekreten und können somit vor Verwaltungsgerichten angefochten werden.

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