Politik Sex nur mit ausdrücklichem Ja

In Schweden ist gestern ein weitgehendes Gesetz zur Vermeidung von Sexualstraftaten in Kraft getreten. Künftig muss in dem skandinavischen Land stets eine aktive Zustimmung der Sexpartner vor dem Geschlechtsverkehr erfolgen, sonst droht im Streitfall eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.

„Das neue Grundprinzip ist so: Es wird verboten sein, Sex mit einer Person zu haben, die nicht ausdrücklich ja gesagt hat oder aktiv signalisiert hat, dass sie mitmachen will. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass mehr Übergriffe als Vergewaltigung angesehen werden. Also auch Fälle, wo kein Nein vom Opfer vorliegt“, erklärt Sofie Rudh, Sprecherin von Justizminister Morgan Johansson, gegenüber der RHEINPFALZ. „Neben dem Grundprinzip muss letztlich immer jeder Richter selbst den einzelnen Streitfall beurteilen“, sagt Johansson. Der Gesetzesrat, eine Kontrollinstanz für neue Gesetze, als auch der schwedische Anwaltsverband haben das „Einverständnisgesetz“ scharf kritisiert. „Das Gesetz verlangt ja, dass bei jeder neuen sexuellen Handlung immer wieder um Erlaubnis gebeten werden muss. Erwachsene wissen doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und ein Abkommen schließt“, sagt Anne Ramberg, Chefin des Anwaltsverbands. Wegen der Rechtsunsicherheit hat die Rechtsanwältin Baharak Vaziri, Eigentümerin der in mehreren schwedischen Städten vertretenen Anwaltskanzlei „Vaziri“, vor einer Woche eine kostenpflichtige Einwilligungs-App namens „Libra“ für Smartphones lanciert. Noch in diesem Jahr soll es die App in abgewandelter Form auch in Deutschland geben. Schweden, die miteinander Sex haben wollen, können sich dort via Internet über ihr Bankkonto per Passwort identifizieren, ähnlich wie bei der Steuererklärung, und dann ihre Einwilligung zum Sex bestätigen. Nach dem Einloggen erhalten die Sexpartner einen Code, den sie ins Smartphone eingeben müssen. Es folgt die vertragliche Zustimmungsfrage für den anvisierten Geschlechtsverkehr, die sie mit „Ja“ beantworten können. Juraprofessor Mårten Schultz räumt gegenüber der Zeitung „Aftonbladet“ ein, dass eine solche App-Übereinkunft juristische Bedeutung haben kann. Doch die App erregt auch Ärger. Ausgerechnet Politiker der bei dem Gesetz federführenden rot-grünen Regierung aber auch Feministinnen lehnen die App ab. Mit diesem Verfahren erhielten Männer einen Freibrief, sobald die Frau unterzeichnet hat, kritisieren sie. Eine Person müsse sich jederzeit dem Sex entziehen können, nicht nur vor Beginn sondern auch wenn man schon dabei ist, argumentieren sie.

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