Urteil
Kalbitz’ Rauswurf aus der AfD ist unzulässig
Der AfD-Anwalt Steinhöfel warf dem früheren Strippenzieher des offiziell aufgelösten völkischen „Flügels“ vor, seine Mitgliedschaft nur durch „arglistige Täuschung“ und Verschweigen der Mitgliedschaft bei den rechtsradikalen „Republikanern“ und der militanten Neonazi-Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) erschlichen zu haben. Denn bei der erfolgten Online-Aufnahme habe es weder die geforderten schriftlichen Angaben zur Mitgliedschaft in extremen Organisationen noch die in solchen Fällen obligatorische Einzelfallprüfung gegeben.
Landes-AfD an rechten Rand geführt
Verantwortlich dafür war der frühere brandenburgische Landeschef Gauland, der weder prüfen ließ noch dokumentierte. Und dies, obwohl von Kalbitz schon damals bekannt war, dass er besonders eng mit der rechtsradikalen Szene vernetzt ist. Seinen Kronprinzen ließ Gauland auch als Co-Chef der Bundestagsfraktion stets gewähren, als der die brandenburgische AfD immer mehr auf „Flügel“-Kurs an den äußersten rechten Rand führte.
Und es war der Altpolitiker, der Kalbitz gezielt zu seinem Nachfolger als Landes- und Fraktionschef in Brandenburg aufbaute und ihn später auch mit in den Bundesvorstand holte. An dessen Sitzungen möchte Kalbitz, der sich am Freitag anwaltlich vertreten ließ, so schnell wie möglich wieder teilnehmen und seine Rechte als Mitglied wieder wahrnehmen. Deshalb versuchte er per Eilantrag eine einstweilige Verfügung gegen seinen Mitte Mai mit knapper Mehrheit vom Bundesvorstand beschlossenen Rauswurf zu erreichen.
Eidesstattliche Versicherung gegeben
Mit Unterstützung Gaulands und einer von ihm begrüßten Satzungsänderung ist der eigentlich aus der Partei ausgeschlossene Kalbitz weiterhin Mitglied der brandenburgischen AfD-Fraktion, auch wenn er derzeit den Vorsitz der Landtagsfraktion und des Landesverbands ruhen lässt.
Der Vorsitzenden Richterin Meline Schröer übergab sein Rechtsvertreter eine eidesstattliche Versicherung, wonach Kalbitz niemals Mitglied der HDJ und ihrer Vorgängerorganisation gewesen sei. Er habe lediglich an zwei Zeltlager der Hitler-verehrenden Organisation teilgenommen. Die Nummer 01330, unter der der Verfassungsschutz in einer HDJ-Liste die „Familie Andreas Kalbitz“ fand, sei nur eine vermeintliche Mitgliedsnummer. „Niemand hier im Saal hat diese Liste gesehen“, erklärte der Anwalt.
Gauland äußerte sich am Abend
AfD-Vertreter Steinhöfel hingegen berief sich pikanterweise ausdrücklich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz: Entweder der Verfassungsschutz lüge oder der Antragsteller habe eine „falsche“ eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Am Ende entschied die Richterin nach einer Beratungspause des Gerichts: Die Annullierung der Parteimitgliedschaft war unzulässig, bis zur Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts ist Kalbitz wieder Mitglied der Partei.
Alexander Gauland ließ am Freitagabend zur Entscheidung der Richterin mitteilen, dass er dieses Ergebnis befürchtet habe. Er könne daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvorstand appellieren, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen wolle, da diese „offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führe“.