Kriminalität Fall „Maddie“: Deutscher offiziell beschuldigt

Europaweit suchten die Eltern nach ihrer vermissten Tochter.
Europaweit suchten die Eltern nach ihrer vermissten Tochter.

Bis heute wurde das Verschwinden der damals dreijährigen Maddie McCann aus einer Ferienanlage an der Algarve-Küste nicht aufgeklärt. Nun kommt erneut Bewegung in den inzwischen 15 Jahre alten Fall.

Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt ihre Ermittlungen im Fall „Maddie“ voran. Ein deutscher Verdächtiger sei offiziell beschuldigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag mit. Zur Identität des Beschuldigten machte sie keine Angaben.

Im Juni gab die Staatsanwaltschaft in Braunschweig bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve.

Verjährung nach 15 Jahren

Der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte der „Bild“-Zeitung am Donnerstag: „Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden.“ Er gehe davon aus, dass die Maßnahme „ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung“ in Portugal zu unterbinden. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 aus der Apartmentanlage verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte der „Bild“ den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Portugal.

Ermittler zuerst von Entführung ausgegangen

Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Die Ermittler waren zuerst von einer Entführung ausgegangen. Zeitweise standen auch die Eltern selbst unter Verdacht. Trotz großangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.

Auslieferung an Deutschland

Christian B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe ab, weil er 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Frau vergewaltigt hatte. Das Landgericht Braunschweig hatte ihn 2019 zu der Haftstrafe verurteilt.

Er war bereits 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war.

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