Politik Entschädigung: Was wird aus Kohls erstrittenem Geld?

Die Witwe Maike Kohl-Richter.
Die Witwe Maike Kohl-Richter.

Kurz vor seinem Tod erstritt Helmut Kohl die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte – eine Million Euro. Nun ist die große Frage: Muss das Geld an seine Witwe Maike Kohl-Richter ausgezahlt werden oder verfällt der Anspruch?

Keine zwei Monate vor seinem Tod, am 27. April, machte Helmut Kohl zum letzten Mal Schlagzeilen. Vor dem Landgericht Köln erstritt der Altkanzler eine Rekord-Entschädigung für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Ausgezahlt worden ist das Geld noch nicht, denn die Buchautoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie der Verlag Random House haben Berufung eingelegt. Das Verfahren hängt nun beim Kölner Oberlandesgericht. Kohl-Anwalt Thomas Hermes lässt keinen Zweifel daran, dass die Witwe Maike Kohl-Richter die Sache weiterverfolgen will. „Wir gehen davon aus, dass der Entschädigungsanspruch mit dem Tod von Helmut Kohl nicht untergegangen ist“, sagt Hermes. Der Rechtsstreit hat seinen Ursprung in Kohls Oggersheimer Bungalow. Dort verbrachte Heribert Schwan 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden mit dem Altkanzler: Als Ghostwriter sollte er seine Memoiren verfassen. Drei Bände kamen heraus, dann verkrachten sich die beiden. Der letzte Band erschien nie, Schwan legte allerdings nach: Er wertete seine Gesprächsmitschnitte aus und schrieb mit Jens „Die Kohl-Protokolle“, gespickt mit vernichtenden Urteilen Kohls über Berühmtheiten, von Angela Merkel bis Prinzessin Diana. Vor Gericht setzte Kohl durch, dass das Buch in dieser Form nicht mehr verbreitet werden durfte. Die Richter folgten ihm darin, dass seine Äußerungen vertraulich gewesen waren. Sie sprachen ihm eine Entschädigung zu. Nun streiten Juristen darüber, ob der Anspruch mit dem Tod des Altkanzlers am 16. Juni verfallen ist. Ein Anhaltspunkt in der Diskussion ist das Peter-Alexander-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2014: Der BGH urteilte, dass der Sohn des 2011 gestorbenen Sängers nicht für seinen toten Vater gegen Regenbogenblätter klagen kann. Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht gälten nicht über den Tod hinaus. Der Fall unterscheidet sich von dem Kohl-Verfahren dadurch, dass Peter Alexander die Klage erst einen Tag vor seinem Tod auf den Weg gebracht hat. Für Kohl-Anwalt Hermes sind die beiden Fälle nicht miteinander zu vergleichen: „Helmut Kohl ist eine Person der Geschichte.“ Für so jemand gälten andere Maßstäbe.

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