Bundestagswahl 2021 Die wichtigsten Vorhaben von Rot-Grün-Gelb
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Klimaschutz und Wirtschaft
Noch am Sonntag lästerte die Grünen-Ko-Chefin Annalena Baerbock beim Landesparteitag in Brandenburg: Es gebe Themenfelder, da kämen die drei Parteien „aus komplett anderen Welten“. Zeitweilig habe es bei den Koalitionsgesprächen „heftig“ geruckelt – und bei den Grünen habe sich das Gefühl verbreitet, sie seien für den Klimaschutz „allein verantwortlich“.
Doch das war, wie gesagt, am Sonntag. Beim Schmökern der Koalitionsvereinbarung kommt der Leser zu einem anderen Eindruck. Nicht nur nimmt das Kapitel „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ den mit weitem Abstand größten Raum ein. Es wird auch deutlich, dass Klima- und Umweltschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts gesehen wird.
Zwar wird es nichts mit einem einst von den Grünen ins Auge gefassten Klimaschutzministerium, das ein Vetorecht gegenüber den anderen Ministerien bekommen sollte, wenn Gesetze nicht vereinbar wären mit den Pariser Klimaschutzzielen (1,5-Grad-Ziel). Doch alle Beteiligten verpflichten sich, in allen Ressorts auf das Erreichen der Klimaneutralität „spätestens“ 2045 hinzuwirken – und gegebenenfalls nachzusteuern. Schon, um Strafzahlungen an die Europäische Union zu vermeiden. Denn die Klimagesetze der EU bilden ja den Rechtsrahmen für die nationalen Klimaziele – und wenn ein Land sie in Zukunft nicht erfüllt, müssen teure Verschmutzungsrechte nachgekauft werden.
Gleichzeitig fällt auf, wie intensiv Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung zusammengedacht werden. Der Umbau der Wirtschaft wird eher als Chance denn als Last oder Bedrohung von Arbeitsplätzen und Unternehmen gesehen. Damit es in der Realität aber auch etwas wird mit den Chancen, und damit der Umbau althergebrachter Produktionsprozesse hin zu klimafreundlichen gelingt, wird den Unternehmen Unterstützung zugesagt. Das betrifft insbesondere energieintensive – zum Beispiel in der Chemie.
Eines der Zauberwort ist ziemlich sperrig: „Carbon Contracts for Difference“ (CCfD). Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine Art Kreditvertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen.
Stellt eine Firma um auf klimafreundliche Verfahren und Energie (beispielsweise Wasserstoff statt Gas oder gar Kohle), muss sie erst einmal tief in die Tasche greifen. Außerdem werden die Produkte eventuell teurer. Der Staat schießt nun aber bei CCfD vorläufig Geld zu – bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der Umstellungsprozess für das Unternehmen „Rendite“ abwirft. Sprich: Bis ein solches Unternehmen gegenüber Konkurrenten, die weniger klimakonform produzieren, einen finanziellen Vorteil hat. Vor allem, weil solche Mitbewerber noch für teures Geld Verschmutzungsrechte zum Ausstoß von Treibhausgasen kaufen müssen. Ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein klimafreundliches Unternehmen am Markt bestehen kann, muss das staatliche Geld aber zurückgezahlt werden.
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