Coronavirus Die neuen Regeln für die Urlaubsrückkehr

Stichprobenartig soll an den Grenzen kontrolliert werden, ob die Nachweise zur Einreise vorliegen. So wie hier bereits im Februa
Stichprobenartig soll an den Grenzen kontrolliert werden, ob die Nachweise zur Einreise vorliegen. So wie hier bereits im Februar an der deutsch-tschechischen Grenze.

Noch knapp einen Monat lang laufen in Rheinland-Pfalz die Sommerferien, in anderen Bundesländern gehen sie gerade zu Ende. Wer jetzt noch in Urlaub ist, muss sich bei der Rückkehr aus dem Ausland ab Sonntag an neue Richtlinien halten. Klar ist, dass deutlich mehr Corona-Tests gefordert werden.

Testnachweis. Wer nach Deutschland einreisen will und mindestens zwölf Jahre alt ist, muss ab Sonntag nachweisen, dass er gegen Corona vollständig geimpft wurde, von der Krankheit genesen oder negativ getestet ist. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Land und auf welchem Weg man nach Deutschland zurückkehrt. Mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Sonderfall I: Virusvariantengebiete. Aus Ländern, in denen gefährliche Virusvarianten grassieren, müssen auch Geimpfte über einen negativen PCR-Test verfügen. Dies gilt auch für Genesene. Derzeit sind etwa Brasilien und Südafrika Virusvariantengebiete. Dies sind Regionen, in denen eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt. Es müssen Anhaltspunkte vorliegen, dass die bisherigen Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante bieten. Virusvariantengebiete werden vom Robert-Koch-Institut (www.rki.de) veröffentlicht. Die Sonderregelung gilt dann einen Tag nach der Veröffentlichung.

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Coronavirus

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Sonderfall II: Grenzpendler. Wer zur Arbeit oder zum Besuch aus dem Nachbarland als Pendler einreist oder sich kurz im Grenzgebiet aufhält, muss nur dann einen Test vorweisen, wenn er aus einem Risikogebiet kommt. Für nicht Geimpfte soll in diesem Fall ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

Kontrollen. Es gibt stichprobenhafte Überprüfungen, keine generellen Kontrollen an den deutschen Straßengrenzen. Bei Flugreisen sollen die geforderten Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden, wie es bisher schon der Fall ist. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt erfolgen.

 

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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Anmeldung. Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre persönlichen Daten sowie Aufenthaltsort für die Dauer einer möglichen Quarantäne auf dem Einreiseportal der Bundesregierung im Internet angeben (www.einreiseanmeldung.de). Dort können auch Dokumente wie der Testnachweis oder das Impfzertifikat hochgeladen werden.

Quarantäne. Wer sich ohne Corona-Impfung oder vorherige Corona-Erkrankung in den letzten Tagen vor der Einreise in einem als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Land aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten in Quarantäne zu begeben. Bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt eine strikte 14-tägige „Absonderungspflicht“. Nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann frühestens ab dem fünften Tag abgebrochen werden, wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie genesen oder geimpft sind oder negativ getestet wurden. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden.

Risikogebiete. Statt drei soll es nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich mehr als 100. Die Stufe des „einfachen“ Risikogebiets mit Inzidenz 50 fällt weg. Liste der Risikogebiete auf www.rki.de.

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