Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Das Krankenbett ist kein Ort für Strafaktionen

Blick durch eine Glastür auf den Flur vom Intensiv- und Überwachungsbereich einer Klinik.
Blick durch eine Glastür auf den Flur vom Intensiv- und Überwachungsbereich einer Klinik.

Die Intensivmediziner haben ihre Triage-Leitlinien präzisiert: Der Impfstatus soll dabei keine Rolle spielen. Gut so. Denn hier läuft eine neue Wut aus dem Ruder.

Seit dem Beginn der Pandemie ist Deutschland einer harten Triage-Situation noch nie so nahe gekommen wie jetzt. Die Intensivstationen in einigen Regionen laufen voll, Operationen werden verschoben, Patienten werden verlegt, manchmal in weit entfernte Krankenhäuser. Die Überlastung der Kliniken hat ihre Ursache nicht nur in der Ansteckungskraft der Delta-Variante und in unzureichenden Impfquoten, sondern auch in einer Corona-Politik, die die vierte Welle nicht sehen wollte, und einer Politik, die das Gesundheitspersonal seit vielen Jahren ungerührt am Limit fahren lässt. Priorisierung, Triage, heute ist das ein Streit um Worte. Doch was, wenn Ärzte in drei Wochen wirklich wählen müssen, wem sie das letzte Intensivbett verweigern?

Die Politik überlässt den Ärzten bisher die schwere Pflicht allein, in einer konkreten Notsituation Leben gegen Leben zu wägen. Ein Triage-Gesetz gibt es nicht. Die sieben deutschen Organisationen der Intensiv- und Notfallmedizin haben deshalb schon im März 2020 eigene Leitlinien herausgegeben. Am Freitag änderten sie den Wortlaut: Nun steht dort ausdrücklich, dass Geimpfte bei der Priorisierung keinen Vortritt vor Ungeimpften haben. Ein Schwenk ist das nicht, eher eine Klarstellung. Von Anfang an ließen die Leitlinien nur rein medizinische Gründe gelten. Entschieden wird im Fall des Falles nach dem konkreten Zustand des Patienten, nach der Aussicht, ob ihm eine Intensivbehandlung das Überleben sichert. Möglichst Leben retten, ja. Nicht: bestimmte Leben lieber retten als andere. So steht in den Leitlinien auch, eine Rangfolge „allein aufgrund des kalendarischen Alters“ sei nicht zulässig.

Leben in Not gewichtet man nicht

Zu Recht. Unser Grundgesetz verbietet, einem Leben mehr Wert zuzubilligen als einem anderen. Das verstieße gegen die Menschenwürde. Natürlich ist es wahrscheinlich, dass in der Realität manch Hochbetagter, manch Ungeimpfter hinter einem Jungen, einem Geimpften zurückstehen müsste, aber eben aus rein medizinischen Gründen – weil der Alte mehrere Gebrechen hat oder weil der Krankheitsverlauf des Ungeimpften besonders schwer ist. Das ist etwas völlig anderes als eine Kategorisierung nach Lebensrecht.

Man kennt sie schon, die Meinung, wer rauche oder nicht geimpft sei, solle gefälligst für seine Behandlung selbst zahlen. Doch jetzt ufert die Debatte aus. Nun hört man öfter, Ungeimpfte sollten austriagiert werden, schließlich seien sie schuld an der Überlastung der Kliniken. Es sei doch nur gerecht, wenn Impfunwillige die Folgen ihrer Entscheidung tragen – sogar, wenn sie um ihr Leben kämpfen. Es sei ungerecht, wenn eine Krebskranke oder ein Schlaganfallopfer das letzte Intensivbett nicht bekäme, weil darin schon ein Ungeimpfter liegt.

Krankheit ist vor allem Hilfsbedürftigkeit

Selbst schuld, also stirb halt, wenn’s eng wird? Es ist erschreckend, welche Eiseskälte Corona mittlerweile in die Gesellschaft gebracht hat. Man kann viele gute Gründe anführen, warum Ungeimpfte nicht oder nur mit Test in die Kneipe dürfen. Hier aber geht es um Menschenleben. Wie viel Wut muss da lodern, Wut, die nicht mehr nur in der Querdenkerszene herrscht, sondern längst auch in der genervten Mehrheitsgesellschaft.

Wir dürfen dieser Wut nicht nachgeben. Krankheit darf mit Schuld nicht verknüpft werden. Sie ist vor allem Hilfsbedürftigkeit. Wann beginnen wir, den Raser nach seinem schweren Unfall vom OP-Tisch zu weisen, wann lassen wir die Raucherin und den Dickbäuchigen nicht mehr auf die Station? Leben in Not gewichtet man nicht. Das Krankenbett ist kein Ort für Strafaktionen. Sonst hängen Menschlichkeit und Würde ebenfalls am Tropf.

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