Rheinland-Pfalz Erneut Streit über Nürburgring-Handwerker

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(kad). Darf das Land doch zugunsten der Handwerker auf Forderungen aus der Insolvenzmasse des Nürburgrings verzichten? Nach einer Pressemitteilung des CDU-Europaabgeordneten Werner Langen liegt die Entscheidung darüber allein beim Land. Die SPD liest dagegen eine Antwort der EU-Wettbewerbskommissarin auf eine Anfrage Langens anders.

MAINZ 20 Millionen Euro sollen Handwerker noch von der 2012 pleitegegangenen landeseigenen Nürburgring GmbH zu bekommen haben. Der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte zugesichert, weder die Beschäftigten noch die Handwerker würden durch die Insolvenz auf ihrem Geld sitzen bleiben. Dennoch hat das Land im Insolvenzverfahren die unerlaubt geflossenen Subventionen– rund 500 Millionen Euro – im gleichen Rang wie die Forderungen der Handwerker angemeldet. Letztere könnten deshalb fast leer ausgehen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Staatskanzleichef Clemens Hoch hatten im Juni das Handeln des Landes mit dem EU-Recht begründet. Nun interpretiert der CDU-Europa-Abgeordnete Werner Langen eine Antwort von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf seine parlamentarische Anfrage so, dass die Landesregierung selbst entscheiden könne, in welchem Rang sie die Forderungen anmeldet. Vestager sagte, das EU-Recht bilde keine unmittelbare Grundlage für die Festlegung der Rangfolge bei den Gläubigern. Sie verwies auf die nationalen Insolvenzvorschriften, sofern diese „im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften“ stehen. Weiter heißt es: „Auf jeden Fall können staatliche Beihilfen nicht niedriger eingestuft werden als nicht bevorrechtigte Forderungen.“ Im Gegensatz zu Langen sieht die SPD im Mainzer Landtag die Position der Regierung durch Vestagers Antwort bekräftigt. Die Insolvenzverwalter dagegen sind anderer Meinung als die Regierung. Die Frage bleibt strittig, notfalls entscheidet ein Gericht.

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