Rheinland-Pfalz CDU und SPD: Volksinitiative legitim

«MAINZ.»Die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden größten Landtagsfraktionen, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), haben gestern äußerst wortkarg auf die Ankündigung einer Volksinitiative gegen die im März von SPD, CDU, FDP und Grünen gemeinsam beschlossene kräftige Erhöhung der Abgeordneten-Diäten reagiert.

Eine Sprecherin Hallers zitierte die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer mit den Worten: „Volksinitiativen sind ein legitimes Mittel der Bürgerbeteiligung in Rheinland-Pfalz. Sollten sich genügend Unterschriften für die ... Initiative finden, wird sich der Landtag damit selbstverständlich eingehend beschäftigen.“ Die beiden nicht im Landtag vertretenen Parteien Freie Wähler und ÖDP wollen die in der Landesverfassung geforderten 30.000 Unterschriften sammeln und so das Parlament zwingen, erneut die Diätenanpassung auf die Tagesordnung zu setzen. Ziel der Initiative ist es, die Erhöhung rückgängig zu machen. Ihre Unterschriftenbögen überschreiben Freie Wähler und ÖDP mit der Forderung „Schluss mit der Selbstbedienung im Landtag“. Die beiden Parteien haben angekündigt, in den kommenden Monaten bei Veranstaltungen und insbesondere an Wahlkampfständen vor der Bundestagswahl um Unterschriften zu werben. Das Parlament hat Ende März mit den Stimmen der vier etablierten Parteien beschlossen, die monatliche Entschädigung der Abgeordneten bis 2020 in vier Stufen um insgesamt mehr als 17 Prozent auf dann rund 6800 Euro anzuheben. Das Gesetz war im März von den Fraktionen angekündigt und schon in der Woche danach innerhalb von zwei Tagen durchs Parlament gepeitscht worden. Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim nannte es gestern ein „Blitzgesetz“, mit dem sich die Politik „an allen Kontrollen vorbei in parteiübergreifender Einigkeit“ selbst bediene. CDU und SPD weisen diese Kritik zurück. Das Vorhaben sei schon Monate vor der Verabschiedung im Etatentwurf der Regierung erkennbar gewesen. Die Landesverfassung eröffnet mehrere Möglichkeiten der direkten Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung. Mit einem Volksbegehren können die Bürger versuchen, Gesetze auf den Weg zu bringen, zu ändern oder aufzuheben, ja sogar den Landtag aufzulösen. Aber die Hürden sind hoch: 300.000 Stimmen müssen die Urheber eines solchen Begehrens sammeln. Gelingt dies, muss der Landtag reagieren, sonst kann er mit einem Volksentscheid dazu gezwungen werden. Ein Volksbegehren ist in der jüngeren Geschichte des Landes ein einziges Mal versucht worden. Die Initiatoren wollten 1997 den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag retten. Die erforderliche Anzahl der Unterschriften wurde nicht erreicht. Niedriger ist die Hürde für eine Volksinitiative . 30.000 Wahlberechtigte können mit ihrer Unterschrift den Landtag zwingen, sich mit einem Thema in seiner Zuständigkeit zu befassen. Der Volksinitiative kann ein Gesetzentwurf zugrunde liegen, das muss aber nicht der Fall sein. Die Möglichkeit der Volksinitiative ist im Jahr 2000 in die Verfassung eingefügt worden. Nach Auskunft der Landtagsverwaltung hat es bisher noch keine Initiative auf die Tagesordnung des Parlaments geschafft. Eine Unterschriftensammlung unter der Überschrift „Ein neues Verfassungsmodell für Rheinland-Pfalz“ sei 2001 abgebrochen worden. Die Initiatoren damals: die Freien Wähler und Hochschullehrer von Arnim.

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