Weilerbach Angeklagter im Doppelmord-Prozess gesteht: „Wie eine Tötungsmaschine“

Für 12. Oktober hat das Gericht das Urteil über den 38-jährigen Angeklagten angekündigt.
Für 12. Oktober hat das Gericht das Urteil über den 38-jährigen Angeklagten angekündigt.

Alle Indizien sprachen gegen ihn – am Dienstag hat der 38-jährige Angeklagte am Landgericht Kaiserslautern nun gestanden, in der Nacht vom 7. auf den 8. März sowohl seine Mutter als auch deren Lebensgefährten getötet zu haben sowie zwei Brände gelegt zu haben. Reue für seine Taten hat der Weilerbacher nicht erkennen lassen, nannte sie aber „den größten Fehler“ seines Lebens. Den „zweitgrößten“ verriet er auch gleich. Seit der 38-Jährige sich am 11. April nach zweitägiger Flucht selbst der Polizei gestellt hatte, hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord aus Habgier und Heimtücke sowie schwere Brandstiftung vor. Mit mehreren Axthieben soll er die beiden getötet haben – zunächst seine 60-jährige Mutter, und dann auch deren langjährigen Lebenspartner (65).

Reglos hört er zu

Seit Prozessbeginn am Landgericht Kaiserslautern Anfang September hatte der Mann auf der Anklagebank sich nur flüsternd mit seinem Anwalt unterhalten. Auch am Tag des Geständnisses ergriff er nicht selbst das Wort. Das erste Mal aber ließ er seinen blauen Stift ruhen, mit dem er sonst alle Aussagen der Zeugen und Sachverständigen protokollierte. Als Verteidiger Johannes Berg die Angeklagten-Version der Tatnacht verlas, hörte der 38-Jährige zu. Reglos.

Am fünften Verhandlungstag gesteht der Angeklagte (links), zwei Menschen getötet zu haben.
Weilerbach/Kaiserslautern

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Er skizzierte das Leben eines einfachen Mannes, eines Handwerkers, der auf dem von seiner Familie seit Generationen betriebenen Hof bei Weilerbach lebte und dort seine Erfüllung sah. Das Leben eines „Schaffers“, der als 14-Jähriger, als sich die Eltern trennten, und als der Älteste von zwei Jungs schnell die „Rolle des Mannes auf dem Hof“ übernehmen musste. Und sich bald durch den neuen Mann an der Seite seiner Mutter „traktiert“ fühlte.

Das Zerwürfnis der Familien

Über unterschiedliche Auffassungen von Arbeit und Ordnung kam es wohl zu größeren Streitereien – zunächst hauptsächlich mit dem Lebensgefährten der Mutter. Später aber weitete sich der Streit aus, bis es zum Zerwürfnis zwischen den beiden Generationen auf dem Hof kam. Zwischen der dreiköpfigen Familie des Angeklagten und den beiden Senioren.

Dann kam es aus seiner Sicht zu seinem „zweitgrößten Fehler“ seines Lebens: der Übernahme des Handwerksbetriebs von seinem Chef – zu überhöhten Konditionen, wie der Angeklagte sagte. Am Ende hatte er über 300.000 Euro Schulden, der Betrieb war pleite, Mitarbeiter klagten ihre Löhne ein – eine auch laut Gericht „desolate finanzielle Situation“. Vor allem dieser Druck, so der Angeklagte, habe ihn nicht mehr schlafen lassen. Wieder sei der Streit eskaliert. Er habe sich gefühlt wie ein „unter Druck stehendes Fass“.

Spätestens Anfang Oktober soll das Urteil fallen: Strafprozess gegen einen 38-jährigen Weilerbacher.
Weilerbach

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Die verhängnisvolle Nacht

Von seinem früheren Chef und einem Mitarbeiter fühlte er sich hintergangen, verlas sein Anwalt. Bei den beiden Geschäftspartnern zündete er in jener verhängnisvollen Nacht auf den 8. März gegen 1 Uhr ein Carport und eine Lagerhalle an, gestand der 38-Jährige. Sie hätten sich einmal fühlen sollen wie er. Zurück auf dem Hof, habe seine Mutter Hund „Sam“ noch einmal Gassi geführt. Das Thema Hofverkauf, den die Mutter seit langem plante, der Sohn aber ablehnte, habe alle Demütigungen aufflammen lassen. Er habe die in der Garage stehende Axt gegriffen. Dann nicht nachgedacht, sondern funktioniert „wie eine Tötungsmaschine“. Aber: Er habe „genau gewusst“, was er tat. Und nach der Mutter deren – schlafenden – Lebenspartner umgebracht.

Sicherheitskontrolle vor dem Sitzungssaal eins am Landgericht Kaiserslautern.
Weilerbach

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Die Verteidigung wird am Donnerstag, wenn der Prozess fortgesetzt wird, auf zwei Mal Totschlag plädieren und den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft zurückweisen. Anwalt Berg hofft, dass das Gericht mit der Strafe unter „lebenslänglich“ bleibt und sein Mandant nicht länger als 15 Jahre hinter Gittern bleiben muss. Das wird schwierig. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Mediziner Michael Rösler: Plausibel sei, dass der Weilerbacher aus Wut und Verbitterung getötet habe, Habgier jedoch habe ihn aus seiner Sicht nicht geleitet. Bei den Erklärungsversuchen zum Tod des zweiten Opfers blieb Rösler eher vage, sprach aber von möglicher Rache. Und: „Der stand ihm im Weg.“ Das Urteil fällt am 12. Oktober.

Wie die Angehörigen der Opfer reagieren, lesen Sie hier

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