Speyer Land: Rund um den Dom gilt Denkmal- vor Klimaschutz

Weltkulturerbe mit besonderem Schutz: Speyerer Dom.
Weltkulturerbe mit besonderem Schutz: Speyerer Dom.

Im Umfeld des Doms gilt „eine Ausnahme von der regelmäßig zu erteilenden Genehmigung von Solaranlagen“. Das hat die rheinland-pfälzische Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner (CDU) mitgeteilt.

In Speyer sind zuletzt zwei Konfliktfälle bekannt geworden, in denen PV-Anlagen verwehrt wurden: einmal in der Hasenpfuhlstraße mit Verweis auf eine gestörte Sichtachse zum Dom und einmal auf die Sichtbeziehung zum Altpörtel. Wagner wollte unter anderem wissen, „wie die Landesregierung die Problematik von Solaranlagen auf Dächern im Umfeld von Kulturdenkmälern von hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung beurteilt“.

Eine Richtlinie für Denkmalschutzbehörden, die im vergangenen Jahr erlassen wurde, hatte dem Klimaschutz bei Genehmigungen von PV-Anlagen direkt auf Kulturdenkmälern eine verstärkte Bedeutung zugemessen. Je nach Einzelfall seien auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen.

Damit sei ein Paradigmenwechsel vorgenommen worden, sagt Wagner. Allerdings sehe die Richtlinie „bei einer hohen baukünstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung von Kulturdenkmälern eine Ausnahme von der regelmäßig zu erteilenden Genehmigung von Solaranlagen vor“, schreibt das Innenministerium. Das gelte insbesondere auch für Solaranlagen im Umfeld von Welterbestätten wie dem Speyerer Dom. Wagner: „Mit anderen Worten, hier geht Denkmalschutz vor Klimaschutz.“

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