Hanhofen
Wiederkehrende Beiträge: Rat segnet Rückzahlung ab
Den Stein ins Rollen brachte die Klage auf Rückerstattung eines Bürgers in der Ortsgemeinde Dudenhofen. Seine Sicht der Dinge: „Grundlage für die von jedem Grundstückseigentümer zu zahlenden Gebühren ist das Verschicken der Feststellungsbescheide und ein vom Rat verabschiedetes Straßenausbauprogramm.“ Beides war in den letzten Jahren auch in Hanhofen nicht der Fall. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem Kläger recht: „Ohne Bescheid gibt es keine Zahlungsforderung.“
Zum Warum der rechtswidrigen Praxis hat die Orts- und Verbandsbürgermeisterin Silke Schmitt-Makdice (SPD) Anfang Februar in der RHEINPFALZ angekündigt, Ursachenforschung betreiben zu wollen: „Es ist einiges schiefgelaufen, wir versuchen alle Puzzleteile zusammenzusetzen.“ Letztlich sei die Einschätzung des Gerichts für die Gemeinde bindend.
Geld war aufgebraucht
Schmitt-Makdice ist der Meinung, dass die Vereinnahmung der Beiträge selbst nicht rechtswidrig gewesen sei, die Gemeinde habe sie „lediglich nicht ausbaufähig verausgabt“. Eine erste Erklärung von ihr für die Versäumnisse: „Bis 2018 wurde die Alte Kirchstraße saniert, danach war der Topf leer.“ Wobei Erneuerung, Erweiterung, Umbau, Verbesserung von Verkehrsanlagen nicht gleich Straßenausbau bedeutet. Zur Finanzierung von Maßnahmen in dem Bereich dürfen wiederkehrende Beiträge nur herangezogen werden, wenn Straßen bis zur Frostschutzschicht erneuert werden, erläuterte Mathias Eichberger, Finanzabteilungsleiter der Verbandsgemeinde.
Da es sich bei der Rückzahlung um eine außerplanmäßige, nicht im Haushalt verbuchte Auszahlung handle, entstehe der Gemeinde „kein erheblicher“ Jahresfehlbetrag. Auch sei sie unabweisbar, weil die Gelder zwar vereinnahmt, aber nicht, wie es der Gesetzgeber vorsieht, verausgabt wurden. Zumindest ziehen Rückzahlung und Neukalkulation der Beiträge erhebliche Mehrarbeit für die Verwaltung nach sich.
CDU-Ratsmitglied Ralf Gerhards fragte, was ist, sollten Bürger das Geld nicht zurückhaben wollen, wenn sie es in ein, zwei Jahren doch wieder abgezogen bekommen. Persönlich für die unbürokratische Lösung, hält sie die Bürgermeisterin dennoch für nicht umsetzbar: „Verwaltungsintern würde das ein nicht überschaubares Wirrwarr verursachen.“ Michael Knapp (FDP) schlug vor, Vergangenheit und Zukunft der Angelegenheit noch mal den Bürgern zu kommunizieren. Eichberger versprach: „Ein Informationsschreiben geht raus.“
Nächstes Ziel: Ausbauprogramm
Der Zukunftsvorschlag von Schmitt-Makdice: „Alles auf Null stellen, ein Ausbauprogramm beschließen, die Satzung schreiben.“ In der möchte Knapp die Dauer der Vorhaben von bisher drei auf vier oder fünf Jahre verlängern. Wie viel die Grundstückseigentümer dann zahlen müssen und ab wann, entscheidet sich erst, wenn die Beiträge neu kalkuliert sind. Schmitt-Makdice sagte auf eine Nachfrage von Gerhards: „Es wird teurer.“
Auf zwei Millionen Euro schätzt das mit den Planungen beauftragte Büro die Kosten der anstehenden Sanierung von Alter Landstraße, Schlossstraße und Mühlgasse. Zu 65 Prozent (35 Prozent trägt die Gemeinde) müssen die zwei Millionen durch die wiederkehrenden Beiträge aller Grundstückseigentümer beglichen werden. Nach der Rücküberweisung von den 231.000 Euro ist der Topf wieder leer.
Für Günther Schmitt (SPD) ist der bindende Gerichtsentscheid nicht nachvollziehbar: „Er macht alles nur komplizierter.“