Rhein-Pfalz Kreis Schlingerkurs in Schubertstraße

Der Zaun grenzte die Sackgasse vom Stuckateurbetrieb ab. Jetzt ist er weg, und Bernd Stalla hat dahinter Stellplätze angelegt –
Der Zaun grenzte die Sackgasse vom Stuckateurbetrieb ab. Jetzt ist er weg, und Bernd Stalla hat dahinter Stellplätze angelegt – zum Ärger der Anwohner.

Es ist ein bisschen peinlich: Die Ortsgemeinde Beindersheim hat einem Bürger und Ratsmitglied zum Schutz anderer Anlieger verwehrt, seine Baugenehmigung umzusetzen, der sie anfangs selbst zugestimmt hatte. Der Bürger klagte und bekam eindeutig Recht. Jetzt sind zwölf Anwohnerparteien in einer ruhigen Sackgasse sauer auf die Gemeinde.

„Die Gemeinde hat Fehler gemacht, wie das Urteil zeigt“, sagt beispielsweise Anwohnerin Annelie Steib, die zudem bedauert, dass die Anlieger in das Verfahren nicht eingebunden waren. Die Beindersheimerin und ihr Mann wohnen in der kleinen Schubertstraße, die von der Rheinstraße abzweigt und zwölf Reihenhäuser sowie einen kleinen Garagenpark erschließt. Sie endet vor einem bisher von der Kirchenstraße erschlossenen Anwesen, das dem Stuckateurmeister Bernd Stalla gehört. Von der Sackgasse blickt man auf seine umgebaute Scheune, und seit ewigen Zeiten trennte ein Maschendrahtzaun das Ende der Gasse vom Grundstück Stallas, weil es tiefer lag und niemand hinunterstürzen sollte. Im Sommer 2016 bemerkten Bewohner der Schubertstraße, dass das Scheunengrundstück aufgefüllt und mit zwei von ihrer Straße aus erreichbaren Autostellplätzen bestückt werden sollte. Besorgt baten sie Ortsbürgermeister Thomas Wey (CDU) und die Gemeindegremien, das zu verhindern. In einer langen Liste von Argumenten begründeten die Anwohner, welche negativen Folgen der zusätzliche Verkehr ihrer Ansicht nach haben würde. Die reine Wohnstraße sei zu eng, ohne Gehweg und vertrage keinen Firmenverkehr. Die Dorfpolitiker nahmen sich tatsächlich der Sache an, obwohl sie 2015 ihr Einvernehmen zu Stallas Bauantrag gegeben hatten, der auf eine Nutzungsänderung für die ehemalige Scheune abzielte. FWG-Ratsmitglied Bernd Stalla sagt, es sei dem Druck der Anwohner nachgegeben worden. Bürgermeister Wey dagegen spricht von einem Präzedenzfall, denn es gebe im Dorf noch andere Grundstücke, die man theoretisch – auch wenn das städtebaulich nicht gewollt sei – über eine zweite Straße erschließen könnte. Wey räumt ein, dass Teile der Verwaltung der Meinung waren, man könne Stalla die neue Zufahrt zum Grundstück und die Stellplätze nicht verweigern. Schließlich hatte die Kreisverwaltung das ja auch genehmigt. Die Mehrheit des Gemeinderats aber sah hier „eine Grundsatzfrage, die geklärt werden sollte“, wie Wey sagt. Die Sitzungen und Abstimmungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass die Frage schließlich gerichtlich geklärt musste, hatte die Gemeinde quasi provoziert, indem sie die Zweiterschließung schriftlich abgelehnt und den Zaun auf ihrem Straßeneigentum einfach nicht entfernt hatte. So konnte Bernd Stalla die Parkplätze nicht einrichten. Der Unternehmer zog im Mai 2017 siegessicher vor das Verwaltungsgericht in Neustadt und errang im Januar dieses Jahres den Sieg auf ganzer Linie. Aus dem Erschließungsbeitragsrecht, so die Richter, ergebe sich, dass die zweite Zufahrt zu Stallas Grundstück über die Schubertstraße erfolgen dürfe. Das Gericht hob in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil hervor, dass die Ortsgemeinde ja außerdem an der Baugenehmigung mitgewirkt hatte. Und Stallas Bauantrag habe doch schließlich den Plan für die Parkplätze enthalten. Selbst wenn die Verbandsgemeinde diesen Plan nicht an die Ortsgemeinde weitergegeben habe, wie diese behaupte, könne das nicht dem Kläger angelastet werden. Inzwischen ist der Zaun in der Schubertstraße weg, und Bernd Stalla hat sein Vorhaben umgesetzt. Der RHEINPFALZ berichtet er, dass er der Gemeinde Mietkosten für zwei Parkplätze in Rechnung stellen will, weil sie sich so lange der gültigen Baugenehmigung widersetzt habe. Auch die Anlieger sind nicht gut auf den Bürgermeister und die Mandatsträger zu sprechen. „Wir wurden weder über die Gerichtsverhandlung noch über das Urteil informiert, haben das erst vor Kurzem erfahren“, sagt Annelie Steib. Sie und die anderen Bewohner der Schubertstraße hätten sich mehr Handlungsmöglichkeiten und Einsicht in verschiedene Unterlagen gewünscht. Sie wollen noch nicht ganz aufgeben. Steib: „Wir haben uns beim Katasteramt einen Plan besorgt. Demnach ist die Schubertstraße ein reines Wohngebiet und dürfte dann doch eigentlich nicht als Zufahrt zu einem Betriebsgelände dienen.“

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