Rhein-Pfalz Kreis Nicht nur Namensschild austauschen

Seit vergangenem Jahr können Eltern behinderter Kinder wählen, ob ihr Kind an einer Regelschule, also an einer sogenannten Schwerpunktschule, oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll. Die rot-grüne Landesregierung hatte 2014 eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Im Rhein-Pfalz-Kreis sind derzeit nur Grundschulen als Schwerpunktschulen ausgewiesen. Das soll sich nach Angaben der Kreisverwaltung ändern.

Kein Kind soll ausgeschlossen werden, weil es den jeweiligen schulischen Anforderungen nicht entsprechen kann – das ist das Ziel von Inklusion. An Schwerpunktschulen soll das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern gefördert werden. Zudem soll Kindern mit Förderbedarf die Möglichkeit gegeben werden, wohnortnah unterrichtet werden zu können; lange Fahrtwege zu Förderschulen sollen vermieden werden. Doch genau hier liegt das Problem: Alle vier Schwerpunktschulen, die es im Rhein-Pfalz-Kreis gibt, sind Grundschulen: die Grundschule Süd in Schifferstadt, die Schillerschule in Fußgönheim, die Grundschule in Otterstadt sowie die Grundschule Rheinschule in Bobenheim-Roxheim. Steht für die Kinder mit Förderbedarf der Übergang zur weiterführenden Schule an, müssen sie einen längeren Weg in Kauf nehmen, um zu den weiterführenden Schwerpunktschulen in Frankenthal, Ludwigshafen-Oggersheim, Ludwigshafen-Gartenstadt, Neustadt-Böbig oder Speyer zu gelangen. Manfred Gräf (CDU), Schuldezernent des Kreises, ist das Problem bewusst. Die Kreisverwaltung arbeite bereits an einer Lösung. Die Realschule plus Bobenheim-Roxheim und die in Böhl-Iggelheim sollen Schwerpunktschulen werden. Während in Böhl-Iggelheim noch keine konkreten Planungen liefen, werde die Schule in Bobenheim-Roxheim voraussichtlich Anfang 2017 zur Schwerpunktschule, erklärt Sylvia Gerdon-Schaa, Abteilungsleiterin der Schulverwaltung des Kreises. „Wir wollen ja nicht nur das Namensschild austauschen“, begründet Gräf die lange Planungsdauer. Einige bauliche Veränderungen seien notwendig, damit beispielsweise die Barrierefreiheit der Bobenheim-Roxheimer Schule gewährleistet sei. Zudem müsse das Gebäude brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Gräf geht von einer Bausumme im siebenstelligen Bereich aus. „Wir wollen das Ganze so planen, dass wir für die Umstrukturierung Zuschüsse vom Land bekommen“, sagt der Schuldezernent. 33 Schüler mit Förderbedarf werden derzeit an Regelschulen im Kreis unterrichtet, davon 13 in Schifferstadt, elf in Fußgönheim, sechs in Bobenheim-Roxheim und drei in Otterstadt. Höchstens zehn Prozent der Schüler in einer Klasse dürfen Förderbedarf haben, sagt Gerdon-Schaa. Die meisten Integrationskinder benötigten schwerpunktmäßig Hilfe beim Lernen, berichtet sie. Der inklusive Unterricht biete Vorteile für beide Seiten, meint Gräf: „Es tut auch ,normalen’ Kindern gut, wenn für Schwächere noch mal etwas erklärt wird.“ Nicht jede Schule im Kreis erfüllt die Kriterien für eine Schwerpunktschule, sagt der Schuldezernent. Beispielsweise müsse die Schule gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Und die Barrierefreiheit müsse selbstverständlich gegeben sein. Zudem müsse das pädagogische Konzept dahinter stimmen, und die müssen Lehrer geschult werden. Mit der Salierschule in Schifferstadt gibt es im Rhein-Pfalz-Kreis auch eine Förderschule. Gräf, der selbst einmal Förderschullehrer war, weiß, dass der Besuch einer Regelschule für Kinder mit Förderbedarf nicht immer das beste Mittel ist. „Es gibt keine pauschale Empfehlung, das Kind muss im Vordergrund stehen“, sagt er. Und betont: „Eine Förderschule ist keine Endstation. Die Kinder können sich in den kleinen Klassen optimal entwickeln.“

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