Rhein-Pfalz-Kreis Nach Attacke auf Mutterstadter Bürgermeister: An wen der AfD-Mann jetzt zahlen muss

Im Foyer des Mutterstadter Palatinums kam es zum Eklat.
Im Foyer des Mutterstadter Palatinums kam es zum Eklat.

Das Verfahren gegen Andreas Mansky wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Ludwigshafener Amtsgericht ist eingestellt worden. Als Auflage muss das ehemalige Mitglied der AfD-Fraktion im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises 2000 Euro zahlen. Vor rund einem Jahr war Mansky im Vorfeld einer Kreistagssitzung im Mutterstadter Palatinum ausgerastet, weil ihm die 3G-Corona-Regeln zuwider waren. Auf die Frage eines Verwaltungsmitarbeiters, ob er genesen, geimpft oder getestet sei, antwortete er: „Ich bin gesund.“

Als ihm der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verweigert wurde, kam es zum Eklat. Mansky beleidigte die Anwesenden als „Wichser“, warf zwei Desinfektionsmittelspender um und verließ das Palatinum. Mutterstadts Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD), zugleich Hausherr des Palatinums, folgte ihm auf den Parkplatz, um ihn zur Rede zu stellen. Dort schlug und trat Mansky um sich und verletzte Schneider leicht im Gesicht. Er zog sich einen Kratzer an der Nase zu.

Der ehemalige AfD-Mann räumte bei der Verhandlung am Amtsgericht alle Vorwürfe ein und gab an, wegen einer Messerattacke eines Somaliers in Würzburg wenige Tage zuvor, bei der drei Frauen getötet wurden, aufgewühlt gewesen zu sein. Einen Tag vor der Kreistagssitzung habe er den Tatort besucht.

Mansky entschuldigte sich bei allen Beteiligten für sein Verhalten in Mutterstadt. Schneider, der als Zeuge aussagte, nahm dies an und zog daraufhin den Strafantrag wegen Körperverletzung zurück. Die Geldauflage bleibt, 1130,50 Euro gehen als Wiedergutmachung an das Palatinum, 869,50 Euro an die Amadeu-Antonio-Stiftung. Sie setzt sich nach eigenen Angaben für die demokratische Zivilgesellschaft ein – und gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus .

Wie der Prozess ablief, lesen Sie hier.

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