Rhein-Pfalz Kreis Jedes Bauwerk muss sicher sein

130 Gewässerübergänge und Gräben werden im Auftrag der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land von einem Ingenieurbüro katalogisiert. Ziel ist es, Gefahrenstellen zu erkennen und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

Die Verbandsgemeinde habe die 16 Ortsgemeinden darum gebeten, ihre Brücken und Wasserdurchlässe aufzulisten, sagt Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land auf Anfrage. „Das war die Grundlage für die Untersuchung durch das Ingenieurbüro Kreidemacher.“ Kindenheim beispielsweise lässt drei Übergänge über den Kinderbach prüfen, der Ortsgemeinderat Bissersheim nannte der Verbandsgemeinde zwei über den Eckbach führende Übergänge. Insgesamt haben 13 Ortsgemeinden 130 Bauwerke gemeldet, von drei Orten gebe es noch keine Rückmeldung, sagt Fuchs. Sie könnten das aber noch nachholen. Das Ludwigshafener Ingenieurbüro hat seit Ende 2016 insgesamt 101 Bauten unter die Lupe genommen, die Bewertung soll nach Angaben der Bauabteilung im Herbst abgeschlossen sein. Die Brücken wurden fotografiert und vermessen, Material und Sicherheitseinrichtungen wurden dokumentiert. Die Bauwerke wurden „augenscheinlich begutachtet, und etwaige sofort zu behebende Schäden wurden angezeigt“, sagt Ingenieur Lothar Kreidemacher. Wenn alle Bauten untersucht worden sind, werden eine Prioritätenliste ausgearbeitet und die Prüfungen geplant. Die Bestandsaufnahme zahlen die Ortsgemeinden. „Im Schnitt fallen einschließlich der augenscheinlichen Begutachtung und dem Erstellen der Prioritätenliste Kosten von 70 bis 80 Euro pro Bauwerk an“, sagt Erwin Fuchs. Die Gemeinden müssten als Baulastträger beziehungsweise Eigentümer der Ortsstraßen die Verkehrssicherungspflicht übernehmen, erläutert Fuchs die Gesetzeslage. Es gehe bei der Bestandsaufnahme der Brücken nur um die dörflichen Straßen und Wege, nicht um Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen. „Die Gemeinden stehen dafür gerade, dass sich das Brückenbauwerk in einem verkehrssicheren und standfesten Zustand befindet“, erläutert der Bauamtsleiter. Die Beauftragung des Ingenieurbüros sei für die Gemeinde freiwillig, aus Haftungsgründen aber geboten. Wenn alle Objekte aufgenommen sind, ergebe sich wahrscheinlich ein gewisser Unterhaltungsaufwand. Für die Gemeinden könnte dies zusätzliche Ausgaben bedeuten. Nach Aufnahme aller Bauwerke sei festzulegen, welche davon regelmäßig überprüft werden müssen. Im Laufe des Jahres könnten die Gemeinden mit einem Ergebnis rechnen. Dann erfahren sie auch, wie viel Geld sie einmalig oder möglicherweise auf Dauer für ihre Brücken und Durchlässe in die Hand nehmen müssen.

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