Pfalz Erschossener Jugendlicher: Pfälzer Kreis hatte Vormundschaft

Der Jugendliche war zwar der Kreisverwaltung zugeordnet - hier das Kreishaus in Ludwigshafen. Er kam jedoch nie in den Rhein-Pfa
Der Jugendliche war zwar der Kreisverwaltung zugeordnet - hier das Kreishaus in Ludwigshafen. Er kam jedoch nie in den Rhein-Pfalz-Kreis.

Der Jugendliche aus dem Senegal, der am Montag, 8. August, in Dortmund bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde, war dem Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises zugeordnet. Das hat die Kreisverwaltung in Ludwigshafen mitgeteilt. Demnach wurde der 16-Jährige am 1. August in einer Jugendwohngruppe in Dortmund aufgenommen, einen entsprechenden Wunsch habe er selbst gehäußert gehabt. Laut Kinder- und Jugendstärkungsgesetz würden auch Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. Im Rhein-Pfalz-Kreis und in unmittelbarer Umgebung habe kein Platz in einer geeigneten Wohngruppe zur Verfügung gestanden.

Der Jugendliche sei bis zur Aufnahme in Dortmund beim Schwerpunktjugendamt Mainz-Bingen untergebracht gewesen. Die Unterbringung in Dortmund sei nach Absprache und Empfehlung der zuständigen sogenannten Clearingeinrichtung in Zornheim erfolgt. Fast alle unbegleiteten Jugendlichen seien durch die Flucht traumatisiert. Es sei bereits geplant gewesen, den 16-Jährigen ambulant therapeutisch zu begleiten, heißt es aus dem Jugendamt der Kreisverwaltung. Er sei während der Zeit in Zornheim aber nicht auffällig gewesen.

Nach Angaben der Stadt Dortmund kam der 16-Jährige im April 2022 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Er habe hier keine Angehörigen. Dem Rhein-Pfalz-Kreis wurde er nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen, der die Verteilung von Flüchtlingen regelt.

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