Rhein-Pfalz Kreis Bürgermeister gesucht

91-91402266.jpg

Neuhofen. Auch Mitte November gibt es noch keinen offiziellen Bürgermeisterkandidaten für die Ortsgemeinde Neuhofen. Allerdings haben Anwärter auf das Amt noch bis 16. Januar Zeit, sich zu bewerben – das ist der 48. Tag vor der Wahl, die am 5. März 2017 stattfindet.

Der jetzt amtierende Bürgermeister Gerhard Frey (parteilos) wird nicht mehr antreten, wenn die Neuhofener im März wählen. Er ist der letzte hauptamtliche Ortschef. Nach der Fusion mit der Verbandsgemeinde Waldsee und Altrip ist das Amt ein ehrenamtlicher Posten – vielleicht ein Grund, warum es noch keinen Kandidaten dafür gibt. Immerhin: Die Aufwandsentschädigung liegt nach Angaben der bei der Kreisverwaltung ansässigen Kommunalaufsicht bei 2078 Euro. Das ist der gesetzlich festgelegte Mindestrahmen. Der Gemeinderat kann jedoch bestimmen, dass diese Summe noch um zehn Prozent erhöht wird. Um 30 Prozent könnte sie steigen, falls für die Beigeordneten kein Geschäftsbereich festgelegt wird – dafür ist ebenfalls die Zustimmung des Gremiums notwendig. Wie viel der neue ehrenamtliche Ortsbürgermeister letztlich bekommt, wird in der Hauptsatzung der Gemeinde festgehalten. „Die offizielle Ausschreibung im Amtsblatt ist erfolgt“, sagt Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeinde Rheinauen, bei der die Bewerbungen einzureichen sind. „Die Frist läuft nun bis Montag, 16. Januar. Sie endet um 18 Uhr – um ganz genau zu sein.“ Noch ist also Zeit. Doch während Parteien einen Kandidaten „nur“ nominieren müssen, braucht ein unabhängiger Bewerber Unterstützer. Er muss Unterschriften sammeln. „Allerdings nur 50 Stück, was eine überschaubare Hürde ist“, sagt Schneider. Wie viele Unterschriften ein Kandidat braucht, hängt von der Größe der Gemeinde ab. Noch knapp zwei Monate ist Zeit. Was aber, wenn es wirklich keinen Bewerber geben sollte? „Dann würde gemäß Paragraf 53 Absatz 2 Gemeindeordnung der Gemeinderat einen Ortsbürgermeister wählen“, sagt Hubert Schäfer von der Kommunalaufsicht. Die Fraktionen können Vorschläge machen. Der Kandidat muss kein Mitglied des Gemeinderats, aber Bürger der Ortsgemeinde sein. Für den Ablauf einer solchen Wahl gelten Schäfer zufolge die Bestimmungen des Paragrafen 40 Gemeindeordnung. Selbstverständlich muss der so bestimmte Ortsbürgermeister am Ende die Wahl auch annehmen. Und wenn er das nicht tut? „Dann muss sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen. Aber für den Kreis ist mir ein solcher Fall nicht bekannt“, sagt Schäfer. Vielleicht ist das tatsächlich schon etwas zu weit gedacht. Denn sowohl SPD als auch CDU und FDP sind bestrebt, Kandidaten zu finden, sodass die Neuhofener am 5. März auch wirklich eine Wahl haben. „Wir haben bislang keinen Kandidaten, aber Leute, die für das Amt infrage kommen. Noch gibt es keine Entscheidung“, sagt SPD-Ortsvereinsvorsitzender Andreas Seibert auf Nachfrage. CDU und FDP wollen sich laut Ralf Marohn (FDP) zusammensetzen. Für Anfang Dezember sei ein Treffen geplant, um nach einem gemeinsamen Kandidaten zu suchen. „Bei uns in der FDP ist die Personaldecke überschaubar“, meint Marohn. Und André Schlosser, Vorsitzender der CDU in Neuhofen, hatte bereits vor einiger Zeit angemerkt, dass die Kandidaten nicht gerade Schlange stehen. Die meisten seiner Parteikollegen seien beruflich engagiert, und die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister sei nicht hoch genug, um den bisherigen Beruf aufzugeben. Marohn bleibt optimistisch, dass die beiden Parteien eine Lösung finden – die auch so aussehen könnte, dass man gemeinsam einen unabhängigen Kandidaten unterstützt.

x