Pirmasens Vergewaltigung einer Kameradin: Zwei frühere Soldaten wehren sich gegen Urteil

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Die beiden ehemaligen Soldaten, die im März 2018 eine Kameradin vergewaltigt haben sollen, müssen vorerst nicht ins Gefängnis. Das Urteil, das jeweils drei Jahre Haft vorsieht, ist noch nicht rechtskräftig. Beide Männer haben Revision eingelegt.

Somit wird das Urteil möglicherweise auf Rechtsfehler überprüft. Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof, allerdings ist vermutlich erst in ein paar Monaten mit einem Ergebnis zu rechnen.

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte im Februar zwei frühere Soldaten zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, darunter einen Mann aus Pirmasens. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer im März 2018 eine Kameradin am Bundeswehrstandort Baumholder vergewaltigten. Der jüngere Angeklagte aus Solingen wurde in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt, weil er die Zweibrückerin während der Tat gebissen haben soll. Der andere, ein Pirmasenser, wurde allein wegen Vergewaltigung verurteilt.

„Widersprüchliches Aussageverhalten“

Ein Sprecher des Landgerichts hatte nach dem Urteil erklärt, die beiden Männer hätten im Prozess „ein widersprüchliches Aussageverhalten“ an den Tag gelegt. Am ersten Verhandlungstag hätten sie bestritten, dass es überhaupt zum Geschlechtsverkehr mit der Frau kam; am zweiten Prozesstag hätten sie geschildert, das Ganze sei einvernehmlich geschehen. Ihre Kameradin hingegen habe den Vorfall in mehreren Aussagen − bei der Bundeswehr, bei der Polizei und vor Gericht − detailreich und stringent geschildert. Es gebe keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.

Den Mann aus Solingen erwartet noch ein weiteres Verfahren: Nach Informationen der RHEINPFALZ war er an einer weiteren Vergewaltigung der Frau im Juni 2018 in Zweibrücken beteiligt.

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