Pirmasens/Zweibrücken Ex-NPD-Funktionärin muss 800 Euro zahlen

Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken bestätigte: die rechtsextreme Politikerin muss zahlen.
Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken bestätigte: die rechtsextreme Politikerin muss zahlen.

Es bleibt dabei: Die rechtsextreme Pirmasenser Politikerin Ricarda Walter-Riefling muss 800 Euro bezahlen, weil sie bei einer Wanderung am Muttertag ein Foto auf ihrer Facebook-Seite hochgeladen hatte, das ein Nazi-Symbol zeigte. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken nun nach einer weiteren Prüfung bestätigt.

Der Muttertagsgruß der früheren NPD-Funktionärin – heute nennt sich die Partei „Die Heimat“ – beschäftigt bereits seit mehr als drei Jahren die Gerichte in Pirmasens und Zweibrücken. Während einer Wanderung am 10. Mai 2020 hatte Ricarda Walter-Riefling auf ihrer Facebook-Seite das Logo der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) veröffentlicht. Diese Unterorganisation der NSDAP war 1945 durch die Alliierten verboten worden. Die Anklage lautete deshalb: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Vor dem Pirmasenser Amtsgericht gab Walter-Riefling im Oktober 2020 an, gar nicht gewusst zu haben, was sie da veröffentlicht hatte. Vor Gericht fand sie keinen Glauben, deshalb wurde sie zunächst zu einer Geldstrafe von 350 Euro verurteilt. Walter-Riefling ging dagegen in Berufung − mit für sie schlechtem Ausgang: Statt der ursprünglich 350 Euro brummte die Berufungskammer am Zweibrücker Landgericht der Parteifunktionärin sogar eine Geldstrafe von 800 Euro auf.

Aber: Weil die Berufungskammer nicht festgestellt hatte, ob Walter-Riefling das verbotene Logo während ihrer Muttertagswanderung in der deutsch-französischen Grenzregion auf in- oder ausländischer Seite abgeschickt hatte − das spielte damals noch bei der juristischen Bewertung eine Rolle, anders als heute −, hob das Oberlandesgericht Zweibrücken das Urteil gegen die Pirmasenserin auf.

Am Zweibrücker Landgericht wurde der Muttertags-Vorfall daraufhin erneut verhandelt, und es blieb bei der Geldstrafe von 800 Euro. Dagegen hatte sich Walter-Riefling ein weiteres Mal juristisch gewehrt, erneut ohne Erfolg, wie das Pfälzische Oberlandesgericht am Freitag mitteilte. Die Revision wurde abgewiesen; der Beschluss ist rechtskräftig.

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