Gerichtsurteil Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr

Wer im Wald unterwegs ist, muss mit „waldtypischen Gefahren“ rechnen, urteilten die Magdeburger Richter. Der BGH bestätigte nun
Wer im Wald unterwegs ist, muss mit »waldtypischen Gefahren« rechnen, urteilten die Magdeburger Richter. Der BGH bestätigte nun diese Auffassung.

Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg ist nun rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Beschwerde des Klägers zurückwiesen, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Der Mann, der beim Wandern im Harz von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde und querschnittsgelähmt ist, forderte unter anderem Schmerzensgeld.

Nach eigenen Angaben war der Mann im Juli 2018 mit seiner Familie auf einem Teil des touristisch beworbenen sogenannten Harzer Hexenstiegs vom Hexentanzplatz in Richtung Thale gewandert. Dort stürzte ein Baum auf den Mann, der bis heute an einer Querschnittslähmung leidet. Nach Auffassung des Klägers verletzte die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten. Das Gericht folgte dem nicht. „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen“, erklärten die Richter damals. Die vom Kläger gegen das Urteil eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Naumburg zurück. (2 U 66/20) Der Mann rief anschließend den Bundesgerichtshof an, der seine Beschwerde im September nun ebenfalls zurückwies. (VI ZR 357/21) Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

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