Bundes-Notbremse Testpflicht für Schüler und Lehrer geplant – eigene Notbremse für Präsenzunterricht

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Die am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sieht verpflichtende Corona-Test für Schüler und Lehrer vor. Demnach müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzunterrichtzweimal pro Woche getestet werden.

Darüber hinaus soll an Schulen eine eigene Notbremse gelten: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sollen möglich sein. Die Schulbremse tritt dem Gesetzentwurf zufolge außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 200 liegt.

Diese Bremse ist auch für Kitas vorgesehen, die Länder sollen aber weiterhin Notbetreuung ermöglichen können.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Außerdem muss es auch den Bundesrat passieren.

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