Idar-Oberstein Tankstellen-Mord: Wie der Angeklagte sein Verbrechen beschreibt

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Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht hat der Angeklagte die in Idar-Oberstein begangene Tat gestanden. „Ich bereue sie zutiefst“, erklärte der 50-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach in einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Anwalt verlas. Erklären könne er sich sein Handeln bis heute nicht. Er sei sich der Schwere der Tat bewusst und bitte die Angehörigen des 20 Jahre alten Opfers um Entschuldigung.

„Wie ein Idiot behandelt“

An manche Details des Verbrechens kann er sich demnach selbst nicht mehr erinnern. Demnach weiß er nur aus Überwachungsvideos, dass er bei seinem ersten Bierkauf-Besuch in der Tankstelle zwar eine Maske bei sich hatte, sie aber nicht aufsetzte. Als er deshalb von seinem späteren Opfer ermahnt wurde, habe er sich „wie ein Idiot behandelt“ gefühlt. Anschließend fuhr er zu einer anderen Tankstelle und kaufte dort das Bier, das er dann zu Hause trank.

Revolver im Nachttisch

Dort habe er sich in das Erlebte immer weiter hineingesteigert: „Irgendwann muss ich dann hoch in das Schlafzimmer gegangen sein, da ich dort den geladenen Revolver in der Nachttischschublade verwahrt hatte. Ich hatte ihn, wie auch eine weitere Pistole, vor einigen Jahren von meinem Vater erhalten.“ Mit der Waffe sei er dann zur Tankstelle zurückgekehrt und habe den Kassierer erschossen. Anschließend sei er wieder heimgefahren, habe ein letztes Bier getrunken und sich ins Bett gelegt. Am nächsten Morgen sei ihm dann bewusst geworden, was er getan hatte – weshalb er sich dann gestellt habe.

Verteidigt wird der Mann von einem Pfälzer Anwalt. Dessen Linie: Sein Mandant hat das Verbrechen zwar begangen, es handelt sich aber nicht unbedingt um einen Mord im juristischen Sinn. Nach dem Geständnis des 50-Jährigen hat der Jurist am Freitag auch gleich einen ersten Vorstoß unternommen, der offenbar dazu dienen soll, dem Todesschützen die Höchststrafe zu ersparen. Mehr dazu steht in der ausführlichen Analyse des Verhandlungstags.

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