Kohl-Protokolle Kohl-Söhne verweigern Auftritt vor Gericht

2013 bei Lanz im ZDF: Peter (links) und Walter Kohl, Söhne des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), sprechen über ihre Kindheit
2013 bei Lanz im ZDF: Peter (links) und Walter Kohl, Söhne des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), sprechen über ihre Kindheit und über ihr schlechtes Verhältnis zur zweiten Frau ihres Vaters, Maike Kohl-Richter.

Die Söhne des Ludwigshafener Altbundeskanzlers Helmut Kohl, Peter und Walter, lehnen es ab, am 27. und 28. Oktober am Oberlandesgericht Köln als Zeugen aufzutreten. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor. Die beiden berufen sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, unter anderem weil sie mit einer Aussage vor Gericht ihrem 2017 gestorbenen Vater „Unehre“ machen könnten.

Peter und Walter Kohl sind geladen, um in dem Verfahren über die sogenannten Kohl-Protokolle auszusagen. Hierbei geht es um Interviews aus dem Keller des Kohl’schen Bungalows in Ludwigshafen-Oggersheim. Sie wurden für Kohls Autobiografie gemacht, später aber – gegen den Willen Kohls – vom Journalisten Heribert Schwan für ein eigenes Buch verwendet. Die Witwe und Alleinerbin des Altkanzlers, Maike Kohl-Richter will die unautorisierte Nutzung von Zitaten aus den Interviews bestraft sehen und fordert Kompensation wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ihres Mannes. Bisher gelang ihr das nicht, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Ansprüche auf ein Schmerzensgeld als nicht vererbbar erachtete.

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