Corona Dehoga droht mit Klage vor Verfassungsgericht

Der Verband kritisiert, dass es keine Entschädigungen für Hotels und Gaststättenbetriebe gibt.
Der Verband kritisiert, dass es keine Entschädigungen für Hotels und Gaststättenbetriebe gibt.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat wegen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Montag in Berlin. Sollte es keine entsprechenden Korrekturen geben, „werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen“.

Bundestag und Bundesrat wollen am Mittwoch Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Dabei geht es vor allem um die gesetzliche Grundlage für weitreichende Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Union und SPD wollen bisherige allgemeine Formulierungen in dem Gesetz präzisieren und genauer vorgeben, welche Beschränkungen möglich sind, etwa Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen oder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch die Schließung von Geschäften und Verbote für Veranstaltungen.

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